Der Iran hält an Steinigung als Todesstrafe fest

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Der Iran hält in seinem neuen Strafgesetzbuch an der Steinigung als Todesstrafe fest, eröffnet den Richtern aber einen Ermessensspielraum. In einer der Nachrichtenagentur AFP heute vorliegenden Neufassung heißt es unter dem entsprechenden Paragrafen 225, der Richter könne eine andere Hinrichtungsart bestimmen, „wenn es keine Möglichkeit zur Steinigung gibt“.

Allerdings muss ein solches Urteil zunächst vom Chef der iranischen Justiz selbst abgesegnet werden. Kritiker beklagen, dass die Steinigung damit auch weiterhin möglich ist. Im Iran steht Steinigung auf Ehebruch. Sie ist eine besonders grausame Form der Todesstrafe. Verurteilte Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zu den Schultern eingegraben und mit etwa handtellergroßen Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Wer sich befreien kann, wird am Leben gelassen.

Das iranische Strafgesetzbuch wurde nach der Islamischen Revolution 1979 verändert. Damals fanden Strafen wie Steinigung, Auspeitschung und Amputation in den Gesetzestext Eingang. Da die Steinigungsstrafe auch in der iranischen Führung umstritten ist, wurde sie in dem Land bisher allerdings eher selten vollstreckt. Letztmals wurde Anfang 2009 in der nördlichen Stadt Rascht ein Mann wegen Ehebruchs gesteinigt.