„Nicht zu entschuldigen“
Die Republik muss einem ehemaligen Studenten an der Medizinuni Graz Schadenersatz leisten, weil die Uni zu wenige Plätze in Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt hat. Deshalb müssten dem nunmehrigen Arzt sämtliche Schäden ersetzt werden, die diesem durch die so entstandene Studienverzögerung entstanden sind, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einem Grundsatzurteil.
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Vom OGH als finanzieller Schaden anerkannt wurden dabei die zusätzlichen Lebenshaltungskosten während des verlängerten Studiums, die selbst nicht zu verantwortende fortgesetzte Bezahlung von Studiengebühren und der Verdienstentgang durch den verspäteten Eintritt ins Berufsleben. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH), die den Studenten unterstützt hat, sieht in dem Urteil einen „entscheidenden Wendepunkt in der hochschulpolitischen Debatte“.
OGH kippt Entscheidung voriger Instanzen
Der Fall nahm im Wintersemester 2005/06 seinen Anfang: Damals bot die Uni im zweiten Studienabschnitt bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter nur 264 Plätze an. Der klagende Ex-Student erhielt deshalb keinen Platz und konnte bestimmte Lehrveranstaltungsmodule nicht absolvieren, auch weil die Uni weder Parallel- noch zusätzliche Lehrveranstaltungen anbot.
Die Vorinstanzen wiesen dieses Begehren ab, zuletzt vor allem mit der Begründung, dass die Republik kein Verschulden an der Studienzeitverzögerung treffe, weil es an geeignetem Lehrpersonal gemangelt habe, um Parallellehrveranstaltungen anzubieten. Der OGH revidierte diese Entscheidung jedoch. Vereinfacht gesagt, werfen die höchsten Zivilrichter nun dem Staat vor, er habe sich auf eigene Versäumnisse ausgeredet.
Richter lesen Republik die Leviten
„Mangelnde finanzielle Mittel - und auch allgemeiner Personalmangel - der Universität zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Lehrbetriebs könnten die Beklagte grundsätzlich schon deshalb nicht entschuldigen, weil sie als zuständiger (...) Rechtsträger dazu verpflichtet war, den Universitäten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen (auch bei einem Ansteigen der Studierendenzahlen) zu erfüllen“, richtet der OGH der Republik aus.
Trotz Vollrechtsfähigkeit der Unis sei die Vollziehung des Studienrechts weiterhin eine hoheitliche Aufgabe, so der OGH. Und: Es wäre „sinnwidrig“, wenn der Bund „sich darauf berufen könnte, den Organen der Universität sei wegen fehlender finanzieller Mittel kein Verschuldensvorwurf zu machen, wenn dieser Mangel darauf zurückgeht, dass der betreffende Rechtsträger die Universität unzureichend finanziell ausgestattet hat“.
Studentenschaft jubelt
Vor allem habe die Republik aber auch fehlendes Verschulden nie ausreichend behauptet, weil lediglich die Heranziehung bereits an österreichischen Unis tätigen Lehrpersonals erwogen worden und wegen Überlastung als aussichtslos angesehen worden sei. Warum die Universitätsorgane nicht versucht hätten, Lehrende anderer europäischer Unis zu gewinnen oder Habilitierte außerhalb der Hochschulen anzusprechen, sei nicht dargelegt worden.
Die Studentenschaft nahm das Urteil erwartungsgemäß äußerst positiv auf: „Bis jetzt haben sich Universitäten auf zu wenig Geld vom Bund herausgeredet, wenn das Lehrveranstaltungsangebot zu knapp war. Der Bund wiederum hat begrenzte budgetäre Möglichkeiten angegeben. Jetzt ist endlich klar: Universitäten können dafür haftbar gemacht werden, wenn Studierende aufgrund von Lehrveranstaltungsmangel nicht in der vorgesehenen Studienzeit studieren können“, kommentierte ÖH-Chef Martin Schott gegenüber der APA.
Ab jetzt gebe es einen Anreiz für Unis, bei Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit dem Bund nicht nachzugeben, so Schott: „Die Studierenden werden sie nämlich nach Strich und Faden verklagen.“
Ministerium verweist auf Verbesserungen
Das Wissenschaftsministerium will das OGH-Urteil „genau analysieren“, verweist aber auf mittlerweile geänderte Rahmenbedingungen. Die Rechtslage habe sich seit dem „Anlassfall“ geändert, und zudem tue der Bund „das Möglichste“, um die finanzielle Ausstattung der Universitäten zu verbessern, hieß es am Montag in einem Statement des Ressorts von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle. Konkret wurde für die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode, die sich auf die Jahre 2013 bis 2015 erstreckt, auf die „zusätzlichen Mittel im Rahmen der Hochschulmilliarde“ verwiesen.
Es sei „natürlich“ auch im Interesse des Ministeriums, „die Studienqualität zu verbessern und Studierenden ein rasches Vorankommen im Studium zu ermöglichen“, wofür es unter anderem bessere Betreuungsverhältnisse brauche. Auch hier habe es bereits „gezielte Schritte“ gegeben, hieß es: etwa im Rahmen der Testphase der Studienplatzfinanzierung, wo Kapazitätsobergrenzen definiert und zusätzliche Professoren finanziert würden. Das Ministerium stelle hier 36 Millionen Euro bereit.
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