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Was alles auf der Verpackung steht

Kuhmilch in Rapsöl statt griechischer Schafkäse in Olivenöl, Kekse, bei denen Zitronen nur auf der Verpackung vorkommen, und österreichische Fähnchen bei Eis aus Milch unbekannter Herkunft: Fälle von Irreführung des Konsumenten werden auf der Homepage Lebensmittel-check.at des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) aufgedeckt.

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Lebensmittel, die in Österreich in den Verkauf kommen, dürfen nicht gesundheitsschädlich sein und müssen die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften einhalten. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, wo zwar Gesetze nicht verletzt werden, Konsumenten aber in die Irre geführt werden. Dazu gehören Bilder auf der Verpackung von Inhaltsstoffen, die nur in künstlicher Form in dem Produkt vorkommen.

Schokopudding ohne Schokolade

Dazu gehören saftige Orangen auf Limonaden ohne Fruchtsaft, bei denen der Geschmack nur durch Aromastoffe erzeugt wird. Auch pralle Beeren, die wenn überhaupt nur in winzigen Mengen enthalten sind, und Schokopudding ohne Schokolade finden den Weg in die Regale der Supermärkte. Für Ärger sorgen auch Versprechen, die nicht eingehalten werden. So haben Produkte, die als fettarm angepriesen werden, oftmals nur einen minimal geringeren Kaloriengehalt als das „vollfette“ Produkt.

Um den Konsumenten hier bessere Informationen zu bieten, wählt der VKI seit 2010 jede Woche im „Lebensmittel-Check“ zwei Produkte aus und unterzieht sie einer genauen Analyse. „Was draufsteht, soll auch drin sein. Was versprochen wird, auch gehalten werden“, erklärte VKI-Geschäftsführer Franz Floss die Wünsche der Konsumenten, die immer wieder an ihn herangetragen werden. Über die Homepage Lebensmittel-check.at, die seit Sommer 2012 online ist, können Konsumenten auch verdächtige Produkte melden.

Viel Luft, wenig Inhalt

Neben irreführenden Inhaltsstoffen nehmen die Konsumentenschützer immer öfter auch die Verpackungsgrößen unter die Lupe. Denn nicht selten wird dem Kunden mehr Luft als Inhalt verkauft. Bei der Verpackung von Hipp-Babykeksen zeigte die Untersuchung mittels Computertomografie, dass die Hälfte des Inhalts nur aus Luft besteht, wie der VKI in einer Aussendung mitteilte. Hipp rechtfertigte sich damit, dass die Kekse in der Verpackung zusammenrutschen würden und der Luftanteil somit größer erscheine.

Bei genaueren Untersuchungen von beanstandeten Produkten wurde auch bei Frühstücksflocken, Knabbergebäck, Tiefkühlfisch und Kaffeepads viel „leere Luft“ entdeckt. In Österreich gibt es keine Regel für den Befüllungsgrad von Verpackungen. Seit 2009 steht es Herstellern innerhalb der EU frei, ihre Produkte in den unterschiedlichsten Mengen anzubieten.

Mittlerweile gehören irreführende Kennzeichnungen auf Verpackungen zu den mit Abstand häufigsten Gründen für Beanstandungen durch die Lebensmittelbehörden. Von den 32.000 amtlichen Proben, die 2011 gezogen wurden, waren nur 0,5 Prozent gesundheitsschädlich, aber 8,3 Prozent wiesen Kennzeichnungsmängel oder irreführende Angaben aus, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

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