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REWE: Nur Einzelfälle

Der deutsche Einzelhandelskonzern REWE hat Mitarbeiter zeitweise unrechtmäßig überwacht. Eine Mitarbeiterin der Revision bei der REWE-Diskonttochter Penny Süd habe in Deutschland eine verdeckte Überwachung von Beschäftigten veranlasst, teilte REWE Ende April mit.

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Bei den Fällen in den Jahren 2009 und 2010 sei die Überwachung „eigenmächtig und ohne Anweisung von Vorgesetzten sowie ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates“ veranlasst worden. Die Vergehen seien Ende 2010 von der Konzernrevision aufgedeckt worden, erklärte REWE. Von der verantwortlichen Mitarbeiterin habe sich der Supermarktkonzern anschließend getrennt. Auch die Geschäftsbeziehungen mit der beauftragten Detektei seien umgehend beendet worden.

Bei Arbeit gefilmt und im Privaten verfolgt

REWE reagierte damit auf Recherchen der ZDF-Sendung „Frontal 21“. Das Magazin berichtete im April, REWE und Penny hätten Mitarbeiter umfassend und flächendeckend überwacht. Die Beschäftigten seien nicht nur ohne ihr Wissen wochenlang von Kameras in den Filialen gefilmt, sondern teils auch von Detektiven in ihrem Privatleben verfolgt worden. Die Detektive observierten die Mitarbeiter demnach zu Hause und durchsuchten teils sogar öffentlich zugängliche Keller.

REWE erklärte, Verstöße habe es nur in den beschriebenen „Einzelfällen“ gegeben, eine flächendeckende oder unbegründete Überwachung habe nicht stattgefunden. Observationen von Mitarbeitern und Dienstleistern in deren privatem Umfeld würden nicht „veranlasst oder geduldet“. „Jeder Einsatz der verdeckten Videoüberwachung ist gesetzeskonform, dient immer und ausschließlich der Aufklärung von Straftaten, ist nur bei einem konkreten Verdacht zeitlich befristet zulässig und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats“, erklärte der Konzern.

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