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IBAN wird Pflicht für alle

Die bisher gewohnten, von Land zu Land verschiedenen Kontonummern werden bald Geschichte sein. Mit 1. Februar 2014 müssen europäische Banken ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr nach den Regeln der Single European Payments Area (SEPA) vereinheitlichen. Aufseiten der Banken ist die technische Umrüstung vollzogen, in einem letzten Schritt werden dann auch die Kontonummern der Kunden umgestellt.

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Ursprünglich wollten die heimischen Banken schon 2013 - und damit ein Jahr vor der von der EU vorgegebenen Deadline - die alten Erlagscheine einstampfen, um die Kunden an die SEPA-Neuerungen heranzuführen. Doch nach breiter Kritik von Konsumentenschützern, die dem „überhasteten Vorpreschen“ nichts abgewinnen konnten, wurde die vorzeitige Einführung wieder verworfen. Nun rückt der Start endgültig näher, mit noch etwas Zeit für letzte Vorbereitungen.

Hintergrund der Umstellung ist die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraums. Bereits seit 2008 wird in einem Mammutprojekt der Finanzverkehr von insgesamt 33 europäischen Ländern (28 Mitglieder der Europäischen Union plus die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island und Monaco) harmonisiert. Der bisherige Fleckerlteppich an nationalen Zahlungssystemen wird von den über 4.400 europäischen Banken durch den neuen gemeinsamen SEPA-Standard ersetzt.

Bisher nur wenig genutzt

Ziel der SEPA-Einführung war es, sämtliche Bankgeschäfte im Euro-Raum mit einem einzigen Konto bei einer beliebigen Bank in der EU durchführen zu können. Das wurde mit der wesentlich längeren, internationalen Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) und dem BIC (Business Identifier Code) möglich. Auch die Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Überweisungen EU-weit auf einen Werktag wurde bereits umgesetzt.

Schon jetzt können Kunden IBAN und BIC bei Überweisungen nutzen, sie müssen es aber nicht. Nur ein geringer Teil der Geldtransfers erfolgt derzeit unter Angabe der neuen Kennzahlen. Spätestens mit Februar 2014 werden dann alle europäischen Bankkunden mit der IBAN konfrontiert. Insgesamt 400 Millionen Menschen, die jährlich 87,5 Milliarden elektronische Zahlungen vornehmen, sind laut European Payment Council davon betroffen. Allein in Österreich werden fast eine Milliarde Transaktionen pro Jahr (ohne Kartenzahlungen) abgewickelt.

Neue Kontonummer mit 20 Stellen

Je nach Land kann die International Bank Account Number (IBAN) maximal 34 Stellen aufweisen. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist damit vergleichsweise kurz - sie ist auf der Rückseite der Bankomatkarte, auf dem Kontoauszug bzw. im Onlinebanking bei den Kontodaten zu finden.

Neu an der IBAN sind die vorderen vier Stellen. Die ersten beiden Stellen sind mit Buchstaben besetzt und geben an, in welchem Land das Konto geführt wird. Die Länderkennung für österreichische Konten ist immer AT. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die Fehlüberweisungen vermeiden soll. Sie kann vom Kunden nicht aus der alten Kontonummer abgeleitet werden, sondern wird mit einer komplexen Formel aus Bankleitzahl und Kontonummer errechnet. Dann kommt die fünfstellige bisherige Bankleitzahl, gefolgt von der elfstelligen bisherigen Kontonummer (inklusive Nullen).

IBAN, das Schreckgespenst

Genau dieser 20-stellige Buchstaben-Ziffern-Code ist zum Schreckgespenst vieler Bankkunden geworden. Denn je mehr Ziffern man sich merken beziehungsweise abschreiben muss, desto größer ist freilich auch die Möglichkeit für Schreibfehler und Ziffernstürze. Eine potenzielle Fehlerquelle ist etwa die Anzahl der Nullen vor der Kontonummer. Musste man diese bisher nicht angeben, sind sie beim IBAN wesentlicher Teil.

Muster einer Zahlungsanweisung

APA/OeNB

Das Eingabefeld auf der SEPA-Zahlungsanweisung ist farblich in Viererzahlengruppen (jeweils vier rot, vier weiß etc.) unterteilt. Die optische Hilfe soll das Nachzählen der Stellen erleichtern.

Eine weitere Neuerung im Zahlungsanweisungsformular ist das Feld „Zahlungsreferenz“ anstelle der „Kundendaten“ auf dem Erlagschein. Es kann bis zu 35 Stellen lang sein. Nur wenn keine Zahlungsreferenz angegeben wird, wird der verkürzte „Verwendungszweck“ (nur noch bis zu 140 Zeichen, statt bisher bis zu 378) ausgelesen. Eine Ausfüllen beider Felder (Verwendungszeck und Zahlungsreferenz) ist nicht möglich. Hier warnen Experten vor möglichen Komplikationen, wenn der kürzere Verwendungszweck mit seinen dann nur noch 140 Zeichen nicht für alle Informationen (Kundennummer, Bestellnummer, Vertragsdatum etc.) ausreicht.

BIC nur bei Auslandsüberweisungen

Die Angabe einer Bankleitzahl ist bei Eingabe der IBAN im Zahlungsverkehr innerhalb Österreichs nicht mehr nötig. Bei Auslandsüberweisungen braucht man anfangs noch den BIC (Business Identifier Code; oder auch SWIFT-Code). Dieser entspricht der bisherigen Bankleitzahl und ist die weltweit eindeutige Kurzbezeichnung einer Bankfiliale. Der Code hat entweder acht oder elf Stellen, ist aber im Gegensatz zum IBAN für den Normalkunden selbst bei genauem Hinschauen nicht herleitbar.

Der BIC der Bank Austria heißt etwa BKAUATWW, die Erste Bank firmiert unter dem BIC GIBAATWW, die BAWAG hat den BIC BAWAATWW. Des Gedächtnistrainings nicht genug, kann der achtstellige Allgemein-BIC einer Bank noch um drei Stellen verlängert werden und bezeichnet dann die genaue Filiale des Kreditinstituts wie zum Beispiel RZOOAT2L680 für die Raiffeisenbank Wels.

Daueraufträge bleiben gültig

Um die Nerven der Kunden nicht noch weiter zu strapazieren und da der IBAN ja bereits die Bankleitzahl enthält, hat die EU festgelegt, dass ab Februar 2016 auch Geldtransfers innerhalb Europas ohne BIC durchgeführt werden können.

Derzeit gelten der alte Erlagschein und die neue SEPA-Zahlungsanweisung noch nebeneinander. Ab Februar 2014 darf nur noch das SEPA-Formular verwendet werden. Bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bleiben dabei gültig. Miete, Versicherung und Zeitungsabonnement müssen von den Kunden nicht händisch erneuert bzw. geändert werden, sondern werden von den Banken automatisch und kostenfrei auf das neue SEPA-System umgestellt.

Aufholbedarf bei Firmen

Nicht nur für Privatkunden, auf für Firmen ändert sich einiges. Gerade hier orten Experten noch verstärkten Aufholbedarf, da die betriebsinterne SEPA-Umstellung oft bis zur letzten Sekunde aufgeschoben werde. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen hätten sich teilweise noch gar nicht mit dem Thema befasst.

Neben der Umstellung der Belege auf die Zahlungsanweisung müssen auf Briefpapier und anderen Drucksorten die IBAN und der BIC angegeben werden. Andernfalls können Kunden ihre Rechnungen nicht mehr begleichen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt auch Unternehmen, ihre IBAN auf Rechnungen und im Briefkopf in Vierergruppen anzugeben, damit sich die lange Ziffernkolonne besser überblicken lässt.

Ärgernis für Kunden

Nutzt der Unternehmer eine Buchhaltungssoftware für die Abwicklung seines Zahlungsverkehrs, sollte auch hier die SEPA-Fähigkeit geprüft werden. Ein IBAN-Konvertierungsservice für Unternehmen wird von der Studiengesellschaft für die Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) angeboten.

„Derzeit kommt es manchmal zu Schwierigkeiten, wenn Firmen noch ihre alte Kontonummer angeben, in der Bankfiliale aber gerade nur neue IBAN-Formulare aufliegen. Die Kunden können die Überweisung dann nicht durchführen, da sie den IBAN nicht kennen“, so Arbeiterkammer-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic gegenüber ORF.at. Denn der IBAN lasse sich nicht schnell in der Filiale herausfinden, sondern müsse bei der Firma extra erfragt werden - ein Ärgernis für die Kunden.

Kostenlose Rückbuchung gefordert

Um der IBAN-Zahlenkolonne etwas von ihrem Schrecken zu nehmen, fordert Zgubic eine kostenlose und unbürokratische Rückbuchung bei Fehlbuchungen im Zusammenhang mit falsch ausgefüllten SEPA-Überweisungsformularen.

Laut den Banken sind Fehlbuchungen jedoch sehr unwahrscheinlich. Bei der Eingabe der IBAN werde diese sofort auf ihre Richtigkeit geprüft - finde diese Prüfung einen Fehler, werde der Kunde darauf hingewiesen (etwa im Onlinebanking) und die Überweisung werde nicht durchgeführt (bei falsch ausgefüllten Papierbelegen), so Karin Berger, Pressesprecherin der Erste Bank gegenüber ORF.at.

„Wenn eine Überweisung wegen einer fehlerhaften IBAN nicht durchgeführt wird, entstehen dem Kunden auch keinerlei Kosten“, so Gregor Bitschnau von der RZB. Für den Fall, dass versehentlich eine gültige IBAN eines falschen Empfängers angegeben wird, verweist Bitschnau auf die Möglichkeit der Kulanz. Auch bei der Bank Austria heißt es auf ORF.at Anfrage: „Wir werden in solchen Fällen sicher kundenorientierte Kulanzlösungen finden.“

Einzig Georgia Schütz, Pressesprecherin der BAWAG/PSK, erklärt gegenüber ORF.at konkret: „Sollte eine Fehlbuchung aufgrund falscher IBAN-Angaben zustande kommen, entstehen dem Kunden keine Spesen und der Auftrag wird unbürokratisch zurückgebucht.“

IBAN-Infos gut sichtbar platzieren

Die Konsumentenschützerin sieht die Banken außerdem in der Pflicht, die verbleibenden Monate dafür zu nutzen, ihre Firmen- wie auch Privatkunden noch besser aufzuklären. „Sämtliche Informationen zu SEPA und IBAN sollten gut sichtbar in den Filialen und auch auf der Onlinebanking-Website zu finden sein“, so Zgubic. „Leider passiert dies derzeit teilweise recht versteckt.“ Älteren Menschen und Kunden, die sich noch nicht ausreichend informiert fühlen, empfiehlt Zgubic zudem ein persönliches Beratungsgespräch in der Bankfiliale.

Beate Macura, ORF.at

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