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Parteienförderung nicht ausbezahlt

In der Affäre um Parteienfinanzierung durch die Telekom Austria (TA) wird es für das BZÖ nun eng. Wie Ö1 am Freitag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Wien beantragt, dass bereits vor dem Prozess 960.000 Euro beschlagnahmt bzw. gesperrt werden sollen. Der Richter habe den entsprechenden Beschluss bereits unterfertigt, hieß es.

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Laut Anklageschrift hatte die TA das Geld 2006 über Scheinrechnungen an BZÖ-nahe Agenturen für den Wahlkampf bezahlt, eine adäquate Gegenleistung habe es nicht gegeben. Nun könnte es sein, dass dem BZÖ im Sommer diese Summe aus der Parteienförderung nicht ausbezahlt werde, so Ö1. Das BZÖ sei davon noch nicht offiziell informiert, hieß es. Die heutige TA-Führung will dieses Geld vom BZÖ jedenfalls zurück - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Der zuständige Richter Michael Tolstiuk befürchtet, das BZÖ könnte den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden. Ein endgültiges, in Rechtskraft erwachsenes Urteil im Hochegger-Prozess dürfte wohl erst 2014 und damit deutlich nach der Nationalratswahl vorliegen.

Untreue, falsche Beweisaussage und Geldwäscherei

Die Anklage wurde bereits im Jänner gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Ex-TA-Manager Rudolf Fischer und gegen den ehemaligen FPÖ/BZÖ-Politiker Klaus Wittauer erhoben. Diese drei sowie „weitere Personen“ stünden unter dem Verdacht der Untreue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäsche.

Die Staatsanwaltschaft sprach zuletzt wörtlich von „Scheinrechnungen“, die von der TA „ohne Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung“ geleistet worden seien. Hochegger und Wittauer stünden im Verdacht, das organisiert zu haben. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft den Genannten vor, im Korruptions-U-Ausschuss zu dem Thema falsch ausgesagt zu haben.

BZÖ vermutet „Politjustiz“

Das BZÖ sprach von einer „äußerst hinterfragenswerte Entscheidung gerade in einem Wahljahr“ und stellte den Vorwurf der „Politjustiz“ in den Raum. BZÖ-Sprecher Rainer Widmann kritisierte, dass dem Bündnis keinerlei offizielle Information vorliege und die Entscheidung zunächst über Medien bekanntgeworden sei. Er meinte, es gebe keinerlei strafrechtlichen Beschuldigungen gegen das BZÖ oder die Werbeagentur Orange.

Es sei daher nicht zu verstehen, dass dem BZÖ Gelder gesperrt werden sollen, die „nachweislich weder an das Bündnis noch an die mittlerweile liquidierte Orange Werbeagentur, sondern an Privatpersonen - die heute nicht einmal mehr beim BZÖ sind - angeblich geflossen sind“.

Viertel der Fördersumme

Widmann sagte zudem, seine Partei habe freiwillig alle vorhandenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Wenn es eine strafrechtliche Grundlage gebe, werde das BZÖ die notwendigen finanziellen Schritte einleiten und sich dann an den verantwortlichen Personen schadlos halten.

Die 960.000 Euro, die beschlagnahmt bzw. gesperrt werden sollen, machen fast ein Viertel der 4,1 Millionen Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Man sei finanziell gut aufgestellt, Rücklagen seien gebildet, hieß es seitens der Partei gegenüber der APA.

Anklage gegen sieben Personen

Insgesamt wurde Anklage gegen sieben Personen erhoben, hieß es im Jänner. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte damals zugleich mit ihrer Anklage auch beantragt, das BZÖ zur Rückzahlung der TA-Gelder zu verurteilen. Die Behörde sprach in diesem Zusammenhang von einer „unrechtmäßigen Bereicherung“ - damals war noch von einer Summe von etwa 940.000 Euro die Rede. Ob die Zahlungen, die via zwei Werbeagenturen und die BZÖ-Agentur Orange abgewickelt wurden, etwas mit der Novelle der Universaldienstverordnung 2006 zu tun haben, sei „Gegenstand weiterer Ermittlungen, für die Frage der Untreue bzw. der Beteiligung daran jedoch irrelevant“.

Der TA-„Kronzeuge“ Gernot Schieszler hatte ja in seiner Aussage einen Zusammenhang der Zahlungen ans BZÖ mit der Novelle hergestellt - diese soll quasi von der TA selbst und somit im Sinne des Konzerns verfasst worden sein. In diesem Zusammenhang gibt es schon länger Ermittlungen, unter anderen auch gegen Ex-BZÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach.

Verfahren gegen Gastinger bald eingestellt?

Aufatmen könnte bald Ex-BZÖ-Ministerin Karin Gastinger - gegen sie wurde ermittelt, weil ein Teil der Mittel - 240.000 Euro - für ihren Vorzugsstimmenwahlkampf 2006 gedacht gewesen sein soll. Sie selbst hat stets beteuert, davon nichts gewusst zu haben. Zuständig für diesen „Teilaspekt“ des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft Graz, um keinen Verdacht der Befangenheit aufkommen zu lassen.

Gastingers früherer Kabinettchef ist nämlich mittlerweile selbst Ankläger bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien - und auch Beschuldigter. Der Akt liegt seit Mittwoch bei der Oberstaatsanwaltschaft Graz, die den „Vorhabensbericht“ prüft. Laut „Presse“ (Freitag-Ausgabe) sickerte durch, dass das Verfahren eingestellt werden soll.

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