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Richter: Feindliche Kursattacke möglich

Der Broker Johann Wanovits hat für seine Kursmanipulation der Telekom-Austria-Aktie im Jahr 2004 eine harte Strafe ausgefasst. Er wurde Ende März vom Schöffensenat zu fünf Jahren Haft verurteilt und muss den Schaden für die Telekom Austria zurückzahlen. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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Zehn Millionen Euro muss Wanovits - zusammen mit den bereits zuvor verurteilten TA-Managern - zurückzahlen. Er nahm das - nicht rechtskräftige, erstinstanzliche - Urteil gefasst auf. Richter Michael Tolstuik begründete das Urteil unter anderem damit, dass bei Wanovits kein Unrechtsbewusstsein zu erkennen gewesen sei. Das von Wanovits vorgebrachte Argument, er habe nur die TA vor einem feindlichen Angriff schützen wollen, ließ Tolstuik nicht gelten, von einer „Notwehr“ könne keinesfalls die Rede sein. Aufhorchen ließ der Richter aber damit, dass auch er es für möglich halte, dass eine feindliche Kursattacke stattgefunden habe.

Höchste Strafe ausgefasst

Wanovits hat damit die höchste Strafe im TA-Prozess um die Kursmanipulation erhalten. Sein Verfahren wurde ausgelagert, bereits am 27. Februar hatte Richter Tolstuik die beiden ehemaligen Vorstände Stefano Colombo und Rudolf Fischer sowie den Prokuristen Josef Trimmel schuldig gesprochen. Colombo erhielt dreieinhalb Jahre, Fischer drei Jahre Haft. Trimmel ein Jahr unbedingt und zwei Jahre bedingt. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren läuft voraussichtlich im Herbst des heurigen Jahres. Generaldirektor Heinz Sundt wurde rechtskräftig freigesprochen.

Wanovits: Richtiges Geschäft mit falschen Leuten

Wanovits hatte während des Prozesses mit tränenunterdrückter Stimme behauptet, er habe ein richtiges Geschäft gemacht, aber den falschen Leuten vertraut und sicherlich auch selbst Fehler gemacht. Seine Firma Euro Invest sei durch die Causa stark geschädigt worden. „Die Firma kämpft am Limit, Kunde ist ein Fremdwort geworden“, meinte Wanovits. Er bekannte sich aber weiterhin „nicht schuldig im Sinne der Anklage“.

Hans-Rainer Rienmüller, Verteidiger von Wanovits, zeigte sich nach der Urteilsverkündung wenig überrascht über den Richterspruch. Das habe sich bereits nach dem vorangegangenen Urteil gegen die anderen Angeklagten abgezeichnet. Der Prozess habe aber jede Menge Rechtsfragen aufgeworfen, die es gelte im Zuge der Berufungsverfahren zu klären.

Auch eigenen Arbeitgeber betrogen?

Staatsanwalt Hannes Wandl hatte am letzten Prozesstag die Anklage ausgeweitet und Wanovits nun auch vorgeworfen, seinen Arbeitgeber Euro Invest betrogen zu haben. Konkret soll der Broker jene rund 500.000 Euro, die er im Papiersackerl erhalten hatte, nicht seinem Arbeitgeber zugeführt haben. Die Klagsausdehnung wird voraussichtlich an einem anderen Tag behandelt.

Wandl betonte vor dem Schöffensenat, dass Wanovits - entgegen seinen Behauptungen vor Gericht - bei seiner Einvernahme durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) angab, sehr wohl Medien aufmerksam studiert zu haben - und daher wissen musste, dass es keinen feindlichen Angriff auf die TA-Aktien gegeben habe. Genau das nenne aber Wanovits als Motivation, warum er massenhaft TA-Aktien gekauft habe.

Widersprüchliche Aussagen

Des Weiteren verwies Wandl auf zahlreiche Widersprüche zwischen den Aussagen von Wanovits und denen der anderen Angeklagten sowie der Zeugen. Als mildernd erkannte er an, dass Wanovits bisher unbescholten ist und er mit seinen Aussagen zur Aufklärung des Sachverhaltes beitrug.

Rienmüller meinte in seinem Plädoyer, sein Mandant wollte die Telekom nicht schädigen - „ganz im Gegenteil, er war überzeugt von der Telekom einen Schaden abzuwenden“. Zu den angeblichen Scheinrechnungen an den Lobbyisten Peter Hochegger hielt Rienmüller fest, „selbst wenn die Projekte nicht stichhaltig waren, wäre die Telekom dadurch von einer Schuld befreit worden“. Sein Fazit: „Keine Untreue und kein Schaden“.

Eine Mio. für Kursmanipulation?

Dem Broker Johann Wanovits wurde vorgeworfen, für rund eine Million Euro Schmiergeld den Kurs der TA-Aktie im Jahr 2004 in die Höhe getrieben und damit knapp 100 TA-Managern zu insgesamt zehn Millionen Euro schweren Bonuszahlungen verholfen zu haben.

Erfolgsbonus ohne Erfolg gut fürs Unternehmen?

Die Verteidigung des Brokers versuchte darzulegen, dass die Auszahlung eines Erfolgsbonus gut für das Unternehmen ist, auch wenn der Erfolg nicht eingetreten ist. Der Sachverständige Matthias Kopetzky konnte das so nicht nachvollziehen. Die Verteidigung verlangte daraufhin die Abberufung des Sachverständigen, wogegen sich Staatsanwalt Hannes Wandl aussprach. Kopetzky selbst wies jede Befangenheit von sich. So sah das auch Richter Michael Tolstiuk und wies den Antrag der Verteidigung nach kurzer Beratung zurück.

Prozess noch nicht abgeschlossen

Die Affäre um die TA als „Bankomat der Politik“ während der ÖVP-FPÖ/BZÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) ist mit diesem Prozess aber noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen Hochegger und gegen den ehemaligen FPÖ/BZÖ-Politiker Klaus Wittauer erhoben. Weitere Verfahren könnten folgen - hier hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss im Vorjahr einiges zu Tage befördert.

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