Hunderttausende Einwanderer betroffen
Saudi-Arabien hat im Verlauf des vorigen und des heurigen Jahres knapp 800.000 Ausländer ohne Arbeitserlaubnis ausgewiesen. Das Königreich, die größte Volkswirtschaft des arabischen Raums, habe eine „Aktion scharf“ gegen illegale Arbeitskräfte begonnen, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf saudi-arabische Behörden. Ziel sei die Senkung insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit.
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Im Jahr 2012 wurden nach Angaben der Einwanderungsbehörden 575.000 Menschen ausgewiesen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres folgten weitere 200.000 nach. Saudi-Arabien wolle „bereits bestehende Arbeitsgesetze durchsetzen“, sagte Arbeitsminister Hattab al-Enasi. Auch soll eine neue Regelung festschreiben, dass ausländische Arbeitskräfte nur auf Einladung von zukünftigen Arbeitgebern ins Land kommen dürfen und für diese tätig sein müssen.
Maßnahme gegen hohe Arbeitslosigkeit
Das Arbeitsministerium will Inspektoren im ganzen Land ausschwärmen lassen, die Einrichtungen überprüfen und Verstöße streng bestrafen sollen. Damit soll die Arbeitslosigkeit bekämpft werden, die zuletzt rund ein Viertel der 20- bis 30-Jährigen betraf.
In dem ölreichen Golfstaat mit rund 29 Millionen Einwohnern leben nach Schätzungen mehr als 9,4 Millionen ausländische Arbeitskräfte. Die häufigsten Herkunftsländer sind nach offiziellen Statistiken arabische Staaten wie Ägypten und Jemen sowie die Philippinen, Indien und Pakistan. Geldsendungen von Gastarbeitern sind für deren Familien oft von existenzieller Bedeutung.
Kaum existenter Arbeitnehmerschutz
Auch für einheimische Arbeitnehmer in Saudi-Arabien gibt es aber prinzipiell sehr wenig Schutz. Amnesty International weist darauf hin, dass ein königlicher Erlass Streiks und Gewerkschaften verbietet, Tarifverhandlungen sind untersagt. Zudem existiert weder ein Recht auf Versammlungsfreiheit noch das Recht, sich in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Löhne zu organisieren. Arbeitnehmer, die es dennoch versuchen, werden laut Amnesty häufig entlassen, verhaftet oder - wie eben im Falle von Gastarbeitern - aus Saudi-Arabien ausgewiesen.
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