ESM-Vertrag laut VfGH nicht verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anträge der früheren Kärntner FPK-Landesregierung gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Euro-Staaten ins Leben gerufen wurde, als „unbegründet“ abgewiesen. Diese Entscheidung teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute bei einer Pressekonferenz mit.
Zu begründen sei das Urteil u. a. damit, dass keine finanziell unbegrenzte „Nachschusspflicht“ Österreichs an den ESM besteht. Auch gebe es durch den Abschluss des ESM keine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten.
„Sehr kompliziertes Verfahren“
„Es war ein sehr kompliziertes Verfahren“, räumte Holzinger ein. Es handelte sich dabei um ein Überbleibsel der abgewählten freiheitlichen Kärntner Landesregierung, die die Anfechtung des ESM im vergangenen Herbst gegen die Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen hatte.
Für Strache „unverständlich“
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kritisierte die VfGH-Entscheidung: „Mit diesem Entrechtungskonstrukt verliert Österreich seine Steuerhoheit und die Verfügung über seine Finanzen“, so der Parteiobmann. Er kündigte an, das Thema nun in den Nationalratswahlkampf hineintragen zu wollen.