„Lindt-Teddy“ muss aus den Regalen
Schokobär in Goldfolie unterliegt „Goldbären“ aus Fruchtgummi: Auf Antrag des „Goldbären“-Herstellers Haribo hat das Landgericht im deutschen Köln im Dezember die weitere Verbreitung eines in Goldfolie eingewickelten Schokoladebären von Lindt & Sprüngli untersagt. Dieser „Lindt-Teddy“ verstoße gegen die für Haribo eingetragene deutsche Wortmarke „Goldbären“, urteilte das Gericht.
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Die Ausgestaltung des „Lindt-Teddys“ sei „nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes ‚Goldbär‘“. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Haribo. Das deutsche Unternehmen hatte bemängelt, der Anblick des „Lindt-Teddys“ als „verkörperter Goldbär“ mit roter Schleife stelle unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.
„Jeder denkt gleich an Haribo-Goldbären“
„Wenn etwas von Herzen kommt, sagt man es am schönsten mit dem neuen Teddy von Lindt“, wirbt der Schweizer Chocolatier Lindt & Sprüngli. Doch damit war man bei Haribo nicht glücklich. „Im Regal steht der Goldhase von Lindt, daneben der Bär in Goldfolie mit rotem Halsband, genauso wie unser Goldbär“, beschrieb Haribo-Sprecher Marco Alfter den Gedankengang. Da denke doch jeder gleich an den Haribo-Goldbären.
Haribo besitze sowohl das Wortmarkenrecht „Goldbär“ als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife, sagte Alfter. Er verwies darauf, dass der Goldbär einen 95-prozentigen Bekanntheitsgrad habe. In einer Umfrage hätten 90 Prozent der Menschen den Goldbären der Marke Haribo zugeordnet. Außerdem stünden beide Produkte im Süßwarenregal.
Lindt verwies auf den „Goldhasen“
Lindt & Sprüngli führte hingegen ins Feld, die Aufmachung seines Schokobären orientiere sich am „Goldhasen“, den Lindt schon seit vielen Jahren erfolgreich im Ostergeschäft vertreibt. Auf die Bezeichnung „Goldbär“ oder „Goldteddy“ wurde Lindt zufolge bewusst verzichtet. Auch ähnelten einander der Schokobär und die Gummibärchen nicht, geschweige denn seien sie austauschbar.
Die Kölner Wettbewerbskammer gab dennoch Haribo recht: Aus Verbrauchersicht laute der nächstliegende Name für die in goldene Folie eingewickelte Lindt-Bärenfigur aus Schokolade schlicht „Goldbär“ - gerade auch angesichts der großen Bekanntheitsgrades der Haribo-Gummibärchen. Jedenfalls werde ein Großteil der Verbraucher den „Lindt-Teddy“ nicht als „goldene Bärenfigur“, „goldfoliierten Bären“ oder „goldfarbenen Schokoladenteddybären“ bezeichnen.
Firmenimage im Mittelpunkt
Zum Verwechseln ähnlich oder nicht - Haribo geht es um mehr, nämlich um ein Firmenimage. Der Goldbär wird als Synonym für eine ganze Firma gesehen und steht für ihre Erzeugnisse. Beim Gerangel um Marktpositionen in der Branche ist viel Geld im Spiel. Nach Angaben der „Lebensmittelzeitung“ rangieren Haribo weltweit mit einem geschätzten Umsatz von 1,8 Milliarden Euro (2011) auf Rang sieben der Süßwarenhersteller. Zahlen nennt Haribo nicht. Praktisch gleichauf folgt Lindt auf Rang acht.
Marke und dreidimensionales Objekt
Im Fall „Teddy“ vs. „Goldbär“ mussten die Kölner Richter eine knifflige Frage des Markenrechts beantworten, nämlich inwieweit eine Wortmarke mit einem dreidimensionalen Objekt kollidiert. Zuvor hatte das Gericht auf Antrag Haribos bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des goldenen „Teddy“ erlassen.
Allerdings hatten sich die Unternehmen außergerichtlich darauf geeinigt, dass der Teddy bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterverkauft werden darf. Haribos Siegesfreude könnte nur von kurzer Dauer sein. Gegen das Urteil kann Lindt Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
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