„Altbewährte Form seit den 50ern“
Der Schweizer Großkonzern Lindt & Sprüngli ist nach einem jahrelangen Streit gegen die bayrische Confiserie Riegelein mit geknickten Ohren aus dem Gerichtssaal gegangen. Das Unternehmen darf seine goldenen Häschen aus Schokolade weiterproduzieren, wie der deutsche Bundesgerichtshof am Donnerstag entschied. Die Ähnlichkeit mit dem Schweizer Lindt-Hasen sei dabei wenig entscheidend.
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Lindt & Sprüngli könne laut Urteil seine Goldhasen in Deutschland nicht als dreidimensionale Marke schützen lassen. Damit ist das Schweizer Unternehmen mit seiner Klage gegen die Confiserie Riegelein, einen ähnlichen Goldhasen zu produzieren, in letzter Instanz gescheitert. Lindt könne das Urteil nicht verstehen, müsse es aber respektieren, sagte Unternehmenssprecherin Sylvia Kälin. Das Unternehmen werde seine starke Marke aber weiterhin verteidigen.
Nach inzwischen zwölf Jahren und vier Urteilen - allesamt zugunsten der Confiserie Riegelein - ist der Rechtsstreit zwischen den Schweizern und den Bayern durch alle Instanzen gegangen. „Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der Weitervertrieb schon lange im Markt etablierter und älterer Produkte rechtlich untersagt werden kann“, sagte Rechtsanwalt Daniel Terheggen, der die die Confiserie Riegelein vertrat. Mit dem Urteil des deutschen Gerichtshofs sei nun ein Präzedenzfall im Markenrecht entschieden worden.
Goldfolie versus Glöckchen
Laut einer Presseaussendung der Confiserie Riegelein vom Donnerstag handle es sich beim sitzenden Hasen in Goldfolie um einen „traditionellen Formschatz und um eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird“. Lindt sei nicht der Erfinder des Goldhasen, teilte die Confiserie Riegelein mit und stemmte sich - schließlich mit Erfolg - gegen den Riesenkonzern. In den 50er Jahren sei die einfärbige Goldfolie ein häufig verwendetes Verpackungsmittel gewesen, so Peter Riegelein.
Das Verfahren nahm im Jahr 2000 seinen Anfang, als Lindt & Sprüngli ihren „goldenen Sitzhasen“ (erkennbar auch an roter Schleife und Glöckchen) als dreidimensionale Marke patentieren ließ. Seitdem strengte der Konzern Klagen gegen diverse Hersteller an, darunter auch die Confiserie Riegelein, um ihnen die Produktion ihrer - ebenfalls sitzenden, zur Seite blickenden - Schokohasen zu verbieten.
APA/dpa/ Christian Fürst
Hauswirth hatte gegenüber Lindt das Nachsehen
Klage in Österreich erfolgreich für Lindt
Mehr Erfolg hatte Lindt bei einer ähnlichen Klage in Österreich. Das Schweizer Unternehmen hatte seit 2004 gegen den Schokohasen des burgenländischen Herstellers Hauswirth prozessiert - allerdings erfolgreich. Laut eines kurz vor Ostern 2012 gefällten Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien mussten Produktion und Vertrieb des in Goldfolie eingewickelten Schokohasen eingestellt werden. Auf der Firmenwebsite ist inzwischen der - legale - Nachfolger zu sehen.
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