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„Bedrohung des offenen Internets“

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) fordert wie in Deutschland eine Entlohnung der Nutzung von Zeitungsinhalten durch Suchmaschinenanbieter wie Google. Google wiederum will auf Kooperation setzen und verweist erneut darauf, dass die Verlage jederzeit selbst bestimmen können, was Google erfasst und was nicht.

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Am Vorabend der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts im deutschen Bundestag sorgte das Thema auch bei einer Podiumsdiskussion in Wien für Wortgefechte. Anton Aschwanden, Google-Policy-Manager für Österreich und die Schweiz, bezeichnete das Leistungsschutzrecht als „Bedrohung des offenen Internet“, auch weil aus seiner Sicht Lexika oder Blogger für Verlinkungen zur Kasse gebeten werden könnten.

Ähnlich argumentierte der Kommunikationswissenschaftler Fritz Hausjell. Jahrelang hätten Verleger von Suchmaschinen profitiert: „Warum kommt die Forderung des VÖZ nach einem Leistungsschutzrecht jetzt?“ Derzeit wird in Österreich an einem eigenen Entwurf im Justizministerium gearbeitet.

Verlage wollen Ausgleich für Werberückgang

Laut VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger geht es um die Frage, ob „Content auch in Zukunft etwas wert ist oder nicht“. Weil die Werbeeinnahmen deutlich zurückgegangen seien und der Onlinebereich schwierig zu monetarisieren sei, müsse die Nutzung der Inhalte entsprechend abgegolten werden. Blogger und private Nutzer sieht er nicht betroffen.

„Die Verlage verdammen Google nicht“, so Grünberger, da der Suchmaschinenanbieter die „Bürger ins Netz“ führe. Bei einer gewerbsmäßigen Nutzung müssten Dritte aber seiner Meinung nach entsprechende Anteile abführen.

Von dem in Frankreich erzielten „Gentlemen’s Agreement“ zwischen Google und den Verlegern, bei dem US-Konzern 60 Mio. Euro in einen Fonds zur Unterstützung von Onlineinitiativen der Verlage einzahlt, hält Grünberger nichts. „Das sind für Google ja doch nur Peanuts. Wir wollen Rechtssicherheit in diesem Zusammenhang, was auch im Interesse von Google und den Nutzern sein muss.“

Linksicherheit durch „robots.txt“

Genau diese Sicherheit sieht Anschwanden aber gefährdet. „Was ist ein gewerblicher Nutzer und was nicht?“ Er verwies auf den „lange etablierten Standard ‚robots.txt‘“, mit dem Websiteanbieter bestimmen können, ob ihre Inhalte von Suchmaschinen erfasst werden sollen oder nicht. „Dieser wird aber bezeichnenderweise nicht verwendet. Das Leistungsschutzrecht greift tief in die Struktur des Internet ein.“ Snippets, also eine kurze Textvorschau bei Links, seien letztlich eine Hilfe zur Einordnung für die User.

Eine „unausgesprochene Kooperation zwischen Suchmaschinen und Verlagsprodukten“, die für Content-Anbieter auch Traffic bringt, bestritt Grünberger zwar nicht, forderte aber eine „Verteilung der Erlösströme“. Das Leistungsschutzrecht könne aber nur „eine Antwort“ für künftige Einnahmen im Onlinebereich sein, so Grünberger.

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