Zinsenfreier Aufschub
Die Regierung hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Erleichterungen im Sozialversicherungsrecht für Kleinunternehmer bringen soll. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht für selbstständige Mütter, die Wochengeld beziehen, vor.
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Außerdem sollen künftig Selbstständige, die Kindergeld erhalten, bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen können. Eine konkrete Entlastung für Jungunternehmer bringt die Möglichkeit des zinsenfreien Aufschubs von Versicherungsnachzahlungen. In den ersten drei Jahren nach Gründung zahlen Selbstständige verringerte Beiträge zur Sozialversicherung.
Erleichterung bei Nachzahlungen
Nach dieser Zeit kommt es allerdings für bestimmte Beiträge - insbesondere in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung für das dritte Jahr - zu Nachverrechnungen. Statt wie bisher nach dem dritten Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu zahlen, soll die etwaige Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre - in zwölf Teilbeträgen - möglich sein.
Keine Beiträge rund um Geburt
Das Paket sieht weiters die Möglichkeit für Unternehmerinnen vor, für die Dauer des Wochengeldbezugs von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit ruhend melden.
Weiters können Gewerbetreibende neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen und müssen in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihre Umsätze müssen allerdings unter der sogenannten Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die Einkunftsgrenze von 4.641,60 Euro darf nicht überschritten werden.
Fonds für Überbrückungshilfe
Schließlich soll zunächst für das Jahr 2014 ein Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet werden. Aus diesem soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere Einpersonenunternehmen und kleinen Betrieben mit Einkünften unter der jeweiligen Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge „in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ ein temporärer Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe.
Positive Reaktionen kamen von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sowie vom stellvertretenden SVA-Obmann Peter McDonald und dem Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Peter Haubner.
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