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„Wir melden uns wieder“

Die Verschickung von 2,4 Millionen Anfragen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an Arbeitnehmer der Jahrgänge 1958 bis 1990 ist seit Jahresbeginn in vollem Gange - und in vielen Fällen wissen die Betroffenen nicht wirklich, was tun mit den Fragebögen. Bei der PVA räumt man ein, dass sich Anfragen häufen. Die meisten Befürchtungen wegen der Formulare lassen sich jedoch leicht zerstreuen.

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Arbeitnehmer der Jahrgänge 1958 bis 1970 sollten bereits Post von der PVA bekommen haben und damit wissen, wovon die Rede ist. Die restlichen Arbeitnehmer werden die Fragebögen, monatlich nach aufsteigenden Jahrgängen gestaffelt, bis zum Juni 2013 bekommen. Es geht darum, dass das im nächsten Jahr startende Pensionskontomodell zur Altersversorgung bei jedem einzelnen Arbeitnehmer mit den richtigen Daten zu den erworbenen Versicherungszeiten startet.

2,4 Millionen Formulare

Wer wann Post bekommt:
(Jahrgänge / Versendung)

  • 1958 bis 1959 / Nov. 2012
  • 1960 bis 1965 / Jän. 2013
  • 1966 bis 1970 / Feb. 2013
  • 1971 bis 1976 / März 2013
  • 1955 bis 1957 / April 2013
  • 1977 bis 1981 / April 2013
  • 1982 bis 1985 / Mai 2013
  • 1986 bis 1990 / Juni 2013

Die Versendung der Fragebögen läuft plangemäß. Wie es seitens der PVA gegenüber ORF.at heißt, hält man derzeit bei rund 600.000 von insgesamt 1,7 Millionen. Dazu kommen noch 700.000 Adressaten, die nur Formulare zu Kindererziehungszeiten erhalten. Es gibt jedoch auch genügend Arbeitnehmer, die gar keine Post bekommen werden: Für 1,2 Millionen Menschen der betroffenen Jahrgänge hat die PVA lückenlose Versicherungszeiten - und damit keine offenen Fragen.

Bei den insgesamt 2,4 Millionen Betroffenen, die damit Fragebögen zugeschickt bekommen, weisen die PVA-Daten - eventuell - Lücken auf. Vor allem geht es dabei um Schul- und Ausbildungszeiten, Zeiten der Kindererziehung, Erwerbstätigkeit im Ausland und allenfalls lückenhafte Angaben zu Präsenz- und Zivildienst. Die PVA will mit den ziemlich technokratischen Erhebungsbögen schlicht wissen, ob ihr Versicherungszeiten entgangen sind, die auf die Pension anzurechnen sein könnten - oder ob die vorhandenen Daten ohnehin komplett sind.

Oft unbegründete Sorgen

Die Formulare stoßen offenbar viele vor den Kopf. Anfragen bei der Servicehotline (05 03 03 / 87000) und bei Informationsveranstaltungen häufen sich, wie PVA-Sprecherin Beatrix Böhm gegenüber ORF.at einräumt. Man habe jedoch damit gerechnet, im Vorfeld Ressourcen dafür reserviert und etwa die Sprechtage in den Landesstellen intensiviert. Meistens gehe es dabei um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten und vor allem darum, wie diese nachzuweisen seien.

Gerade die Sorge über mangelnde Nachweise sei jedoch meist unbegründet: „Wenn Sie Nachweise haben, schicken Sie sie“, gibt Böhm als Devise aus - und unterstreicht, man solle nur Kopien mitschicken. Wenn es keine Nachweise gebe, bedeute das nicht automatisch den Verfall von Versicherungszeiten: „Wir recherchieren.“ Überhaupt gelte für den Fall, dass die PVA zu den ausgefüllt wieder zurückgeschickten Formularen noch Fragen haben sollte: „Wir melden uns wieder.“

Ein Drittel Rücklauf

Der Rücklauf liegt laut Böhm derzeit bei rund einem Drittel der ausgesandten Formulare. Ob das an der Ratlosigkeit der Adressaten liegt, oder ob diese wissen, dass sie noch einige Zeit bis zum Ausfüllen und Zurückschicken haben, ist offen. Erst im Herbst wird es „ernst“: Dann sollen alle Adressaten, die sich nicht gemeldet haben, per Brief daran erinnert werden, dass das Pensionskonto zum Jahreswechsel 2013/2014 startet. Damit wird letztlich jeder Arbeitnehmer die aktuelle Höhe seiner eigenen Pensionsansprüche jederzeit online einsehen können.

Auch weist Böhm darauf hin, dass mit dem Einsenden der ausgefüllten Fragebögen das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Vorerst gehe es lediglich um die „Kontoerstgutschrift“ - also dass das Pensionskonto vom ersten Moment an die korrekte Höhe einer künftig möglichen Pension ausweist. Ergänzende Gutschriften seien auch noch nach dem Anlaufen des Pensionskontos möglich, beruhigt Böhm. Vor allem verspricht die PVA Kulanz: Selbst Formulare, auf denen die Unterschrift gefehlt habe, seien bearbeitet worden.

Lukas Zimmer, ORF.at

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