Menschen sollen „zu rechnen beginnen“
Ab 2014 wird es ernst mit dem neuen Pensionskonto für alle. Im Zuge der Umstellung fragt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bei jenen nach, deren Versicherungszeiten Lücken aufweisen. Fahrplan und Prozedere wurden Ende Jänner bei einer Pressekonferenz präsentiert, bei der Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zur Mitwirkung bei dem „Riesenvorhaben“ aufrief.
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Mit dem transparenten Pensionskonto entfällt die Parallelrechnung zwischen großzügigerem altem und neuem, rigiderem Pensionsrecht. Im alten Recht erworbene Ansprüche werden als Kontogutschrift umgerechnet, womit man künftig tatsächlich einen unmittelbaren Eindruck haben wird, wie viel einen an Pension erwartet. Die Einsicht wird auch online möglich sein. Betroffen sind alle Jahrgänge ab 1955.
Warnung vor geringeren Ruhestandsbezügen
Bei 2,4 Millionen von insgesamt 3,6 Millionen Konten „fehlen irgendwelche Versicherungszeiten“, wie PVA-Obmann Manfred Felix bei der Pressekonferenz ausführte. Rund 700.000 davon beträfen anrechenbare Kindererziehungszeiten, der Rest Dienstzeiten, die es nicht ins PVA-System geschafft haben oder aber auch Ausbildungszeiten oder Präsenz- bzw. Zivildienst. Was in der „Kontoerstgutschrift“ fehlt, könnte die Pensionshöhe vermindern, warnt die PVA.
Deshalb schickt die PVA den Betroffenen, bis zum Juni nach Jahrgängen gestaffelt, jeweils einen Versicherungsdatenauszug sowie einen „Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten“, in dem man Nachträge geltend machen kann. Bis zum Jänner hatte die PVA bei rund 300.000 verschickten Briefen rund 50.000 Antworten erhalten, was Felix „nicht schlecht“ fand. Wer auf das Erstschreiben nicht reagiert, erhält im Herbst noch einmal eine Erinnerung.
Hoffen auf spätere Pensionsantritte
Hundstorfer und Felix strichen die mannigfaltigen Vorteile des Pensionskontos hervor. Künftig soll jeder mehr oder weniger auf einen Blick nicht nur feststellen können, was er bereits eingezahlt hat, sondern auch, wie hoch seine Pension zu einem bestimmten Pensionsantritt wäre. Der Sozialminister hofft, dass dadurch „die Menschen doch zu rechnen beginnen“ und vielleicht noch das eine oder andere Jahr Arbeitsleben verbringen.
Für die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters sei das „nicht die Welt, aber ein nicht unwesentlicher Schritt“, meinte Hundstorfer. Auch gegenüber Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter gerne in die Pension verabschieden würden, habe man so Argumente in der Hand. Felix rechnet damit, dass die nachvollziehbare Darstellung der erworbenen Rechte es künftig der Politik noch schwerer machen könnte, bestehende Ansprüche anzutasten: „Da wird sich jede Regierung schwertun, da Eingriffe zu machen“, sagte er.
Nullsummenspiel im Vergleich zu alter Berechnung?
Verluste oder auch Gewinne bei der Umwandlung der Altansprüche in die Kontogutschrift hat der Gesetzgeber mit 1,5 Prozent (für den Jahrgang 1955) bis maximal 3,5 Prozent gedeckelt. PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera ging zuletzt aber nicht davon aus, dass das besonders viele Versicherte betreffen würde. „Ausreißer“ gebe es allenfalls bei „sehr schwankenden Bezügen“ innerhalb kurzer Zeit oder langen Versicherungszeiten im Ausland. Er erwarte sich, dass sich die „sehr geringe Zahl“ der Betroffenen „im einstelligen Prozentbereich“ bewegen werde.
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