DNA-Analyse nicht ausreichend
Ein inzwischen 14-jähriger Deutscher will wissen, wer sein Vater ist, doch Justiz und Medizin stoßen an ihre Grenzen, da die Mutter eine Affäre mit Zwillingsbrüdern hatte. Der Kläger scheiterte mit einer Vaterschaftsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Wer von den beiden Männern der Vater ist, lasse sich juristisch und wissenschaftlich nicht klären, begründete das Gericht am Mittwoch sein Urteil.
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Eine DNA-Analyse oder andere erprobte Verfahren brächten in einem solchen Fall nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine ausreichende Klärung, hieß es vom Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach jahrelangem Rechtsstreit steht dem Kläger noch der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe offen.
„Ergebnis unbefriedigend“
„Ich bedauere die Situation des Klägers“, sagte OLG-Sprecher Götz Wettich. „Für ihn ist die Entscheidung im Ergebnis sicher unbefriedigend.“ Mit der Entscheidung habe auch der Landkreis Hameln-Pyrmont, der für die Eltern mit sehr aufwendigen Sozialleistungen eingesprungen sei, nun bis auf weiteres keinen Kindesvater, von dem er sich das Geld zurückholen könnte. „Aber Gerichtsverfahren bieten keinen Raum für experimentelle Grundlagenforschung“, sagte Wettich weiter.
Anders als in erster Instanz das Amtsgericht entschieden die Richter in Celle, dass weder Zeugenaussagen noch wissenschaftliche Untersuchungen ausreichende Klarheit bringen würden. Fünf Gutachten hätten festgestellt, dass kein erprobtes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen existiere. Auch deshalb hätten die Brüder die Abgabe einer Spermaprobe verweigern können.
Jahrelanger Streitfall
Der sogenannte Zwillingsfall beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Zunächst war der Landkreis Hameln-Pyrmont vor dem OLG gescheitert, doch hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil im September 2010 auf. Jeder Mensch habe das Recht, Kenntnis über seine Abstammung zu erlangen, entschieden die Richter in Karlsruhe.
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