Erzeuger darf nicht anonym bleiben

Ein deutsches Gericht hat ein brisantes Urteil gefällt: Eine Samenbank muss einer Frau den Namen des leiblichen Vaters nennen. Die Mutter hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen. Der Richterspruch hat Signalwirkung. Ob Männer nach dem Urteil nicht mehr zur Samenspende bereit sein könnten, bleibt jedoch abzuwarten. In Österreich müssen Männer, bevor sie ihren Samen spenden, zustimmen, dass die Samenbank die Daten an seine Kinder weitergeben darf.

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