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Sickinger argumentiert mit Gesetzestext

Niederösterreich hat bei der Reform seiner Parteienfinanzierung im Vorjahr, unbemerkt von der Öffentlichkeit, die Beibehaltung der Wahlkampfkostenrückerstattung beschlossen. Und das, obwohl der Bund gerade auf Druck von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ein verfassungsrechtliches Verbot dieser Sonderförderung erlassen hatte.

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Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger geht daher davon aus, dass die 7,6 Mio. Euro schwere Wahlkampfsubvention in Niederösterreich „schlicht verfassungswidrig“ ist. Der niederösterreichische ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner sprach gegenüber der APA am Dienstag von einer „Verleumdung“ Niederösterreichs. Es würden nur jene Parteien gefördert, die letztlich nicht in den Landtag einziehen. Das steht so allerdings nicht im Gesetz.

Die ÖVP kassiert pro Quartal knapp 2,2 Millionen Euro Parteiförderung, die nach der Stimmenstärke berechnet wird. Was die Höhe der Wahlkampfkosten betrifft, hielt sich die ÖVP gegenüber ORF Niederösterreich bedeckt, man werde sich aber an die gesetzliche Obergrenze von sieben Millionen Euro halten, hieß es - mehr dazu in noe.ORF.at.

Doppelförderung doch nicht „abgestellt“?

Pröll hatte im Mai 2012 gefordert, die Sonderförderungen für Parteien gehörten „abgestellt“. Er setzte sich durch: Am 27. Juni beschloss der Nationalrat das neue Parteiengesetz inklusive Verbot der Wahlkampfkostenrückerstattung. Abgesehen von der neu geregelten Parteienförderung ist es seither aufgrund einer Verfassungsbestimmung „unzulässig“, „eine darüberhinausgehende Zuwendung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur Bestreitung von Wahlwerbungskosten“ auszuschütten.

Am 6. Juli beschloss der niederösterreichische Landtag allerdings mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen ein neues Parteiengesetz, das nicht nur die reguläre Parteienförderung von 11,16 Euro je Stimmbürger enthält, sondern auch eine Wahlkampfsubvention von 5,43 Euro pro Wählerstimme (heuer also insgesamt 7,6 Mio. Euro). Die „Förderung für wahlwerbende Parteien“ können alle Parteien beantragen, die bei der Wahl zumindest zwei Prozent der Stimmen erhalten haben. Außerdem wird die Förderung mit den Beamtengehältern valorisiert.

Geld „für jede einzelne politische Partei“

Die ÖVP-Argumentation, dass die Extrazahlungen nur für jene Parteien gedacht seien, die nicht im Landtag vertreten sind, findet im Gesetzestext keinen Rückhalt. Ein Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung wird „für jede einzelne politische Partei“ festgelegt, die mehr als zwei Prozent der Stimmen erhält und in 15 Wahlkreisen kandidiert hat. Sie „erhält für jede bei der jeweils letzten Landtagswahl erreichte, gültige Stimme den Betrag von 5,43 Euro zum 1. Juli 2012.“

Für Sickinger ist klar, dass „man das hineinschreiben hätte müssen“, wenn man die Förderungen nur an jene Parteien ausschütten will, die letztlich nicht im Landtag sind. „So wie die Bestimmung jetzt drinnen steht, muss es so interpretiert werden, dass die (Landtags-, Anm.)Parteien einen Anspruch haben.“ Allenfalls mit der „Verrenkung“ einer „verfassungskonformen Interpretation“ des Landesgesetzes wäre ein Ausschluss der Landtagsparteien aus seiner Sicht begründbar.

Grüne und SPÖ für Klarstellung

Die niederösterreichischen Grünen interpretieren das Landesgesetz allerdings auch so wie die niederösterreichische ÖVP. Laut Landesgeschäftsführer Thomas Huber habe das Gesetz nichts anderes sagen wollen als: „Die Wahlkampfkostenrückerstattung gibt es nur für Parteien, die es nicht in den Landtag schaffen, aber mehr als zwei Prozent erreichen.“ Huber räumt zugleich ein, dass das so nicht im Gesetzestext steht. Dieser gehöre „so schnell wie möglich umformuliert“.

SPÖ-Landesgeschäftsführer Günter Steindl versicherte gegenüber der APA, dass seine Partei jedenfalls keinen Antrag auf Wahlkampfkostenrückerstattung einbringen wird. Auch er betont, man sei bei der Gesetzwerdung davon ausgegangen, dass die Wahlkampfkostenrückerstattung nur Parteien erhalten werden, die nicht im Landtag vertreten sind. „Wenn es da Unklarheiten gibt, bin ich bereit, das klarzustellen“, unterstützte Steindl die entsprechende Forderung der Grünen.

Kritik auch an anderen Bundesländern

Nach der Evaluierung der neuen Parteienförderungsregeln hat Sickinger allerdings auch Kritik für die meisten anderen Bundesländer parat: In kaum einem der neuen Parteiengesetze findet sich eine Regelung über die Parteienförderung auf Gemeindeebene. Das wäre aber nötig, um den Vorgaben des Bundesgesetzes Genüge zu tun. Dort wird die Parteienförderung der Länder nämlich mit zwei mal elf Euro je Stimmbürger begrenzt, wobei je elf Euro für die Landes- und die Gemeindeebene reserviert sind.

„Eigentlich hätte eine saubere Lösung darin bestehen müssen, dass man im Landesgesetz ausdrücklich auf die Gemeinden Bezug nimmt“, betont Sickinger. Andernfalls drohe die Überschreitung der maximalen Förderhöhe. Als Vorbild verweist Sickinger auf Oberösterreich. Dort sei ausdrücklich festgelegt worden, dass das Land ab der nächsten Wahl die Parteienförderung der Gemeinden übernehme und dass die Gemeinden keine weiteren Fördermittel ausschütten dürfen.

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