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PVA will Lücken aufklären

Das neue Pensionskonto, das Österreichern künftig jährlich einen aktualisierten Überblick über ihre zu erwartende Pension geben soll, rückt näher.

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Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) rührte am Donnerstag die Werbetrommel, da die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bis zum Sommer noch rund zwei Millionen Österreichern, bei denen Lücken in den Anrechnungszeiten bestehen, einen Fragebogen zuschickt. Hundstorfer räumte zugleich ein, dass Reformen künftig schwieriger werden könnten, wenn jeder klar nachrechnen könne, wie viel jeder durch eine schärfere Regelung an Pension oder künftigen Ansprüchen verlieren würde.

„Jede Regierung wird sich schwertun“

„Durch diese Transparenz werden Reformen sicherlich um eine Spur schwieriger, aber Reformen sind immer schwierig“, so Hundstorfer. Er beeilte sich jedoch zu betonen, dass Reformen „jetzt ohnehin kein Thema“ seien. Entgegen der Meinung vieler Experten hofft Hundstorfer sogar, dass weitere Einsparungen bei den Pensionen überhaupt nicht mehr notwendig sein werden. Der Sozialminister erwartet allerdings, dass bei den nächsten Koalitionsverhandlungen das Pensionsantrittsalter für Frauen wieder ein Thema werden wird.

Der Obmann der PVA, Manfred Felix, rechnet damit, dass die nachvollziehbare Darstellung der erworbenen Rechte es künftig der Politik noch schwerer machen könnte, bestehende Ansprüche anzutasten: „Da wird sich jede Regierung schwertun, da Eingriffe zu machen.“

Hoffen auf weniger Frühpensionisten

Hundstorfer hob bei einer Pressekonferenz aber naturgemäß besonders die Vorteile der mit Jahresbeginn 2014 in Kraft tretenden Umstellung hervor. Er erhofft sich nach eigenen Angaben vor allem, dass Menschen dadurch motiviert werden, nicht in Frühpension zu gehen, sondern länger zu arbeiten, wenn man sieht, dass man mit ein oder zwei zusätzlichen Arbeitsjahren entsprechend mehr Pension lukrieren kann. Denn pro Jahr fallen 4,2 Prozent plus Steigerungsbetrag von 1,78 Prozent weg.

Für die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalter sei das „nicht die Welt, aber ein nicht unwesentlicher Schritt“. Auch gegenüber Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter gerne in die Pension verabschieden würden, habe man so ein Argumentarium in der Hand.

Aus für Parallelrechnung

Mit dem transparenten Pensionskonto entfällt die Parallelrechnung zwischen großzügigerem alten und neuem, rigiderem Pensionsrecht. Im alten Recht erworbene Ansprüche werden als Kontogutschrift umgerechnet, womit man künftig tatsächlich einen unmittelbaren Eindruck haben wird, wie viel einen an Pension erwartet. Die Einsicht wird auch online möglich sein. Betroffen sind alle Jahrgänge ab 1955.

Doch bei 2,4 Millionen von insgesamt 3,6 Millionen Konten „fehlen irgendwelche Versicherungszeiten“, wie PVA-Obmann Manfred Felix am Donnerstag ausführte. Rund 700.000 davon beträfen anrechenbare Kindererziehungszeiten, der Rest Dienstzeiten, die es nicht ins PVA-System geschafft haben oder aber auch Ausbildungszeiten oder Präsenz- bzw. Zivildienst.

„Antrag auf Ergänzung“

Der Haken: Was in der „Kontoerstgutschrift“ fehlt, könnte die Pensionshöhe vermindern, warnt die PVA. Deshalb schickt sie den Betroffenen nun einen Versicherungsdatenauszug sowie einen „Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten“, in dem man Nachträge geltend machen kann.

Das Ganze geht nach Jahrgängen gestaffelt vor sich. Im November 2012 wurden die Jahrgänge 1958 bis 1959 angeschrieben, im Jänner 2013 sind von 1960 bis 1965 Geborene an der Reihe. Bei bisher rund 300.000 verschickten Briefen hat man rund 50.000 Antworten erhalten, was Felix „nicht schlecht“ findet. Wer auf das Erstschreiben nicht reagiert, erhält im Herbst noch einmal eine Erinnerung.

Gewinne und Verluste gedeckelt

Verluste oder auch Gewinne bei der Umwandlung der Altansprüche in die Kontogutschrift hat der Gesetzgeber mit 1,5 Prozent (für den Jahrgang 1955 bis maximal 3,5 Prozent) gedeckelt. PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera ging am Donnerstag aber nicht davon aus, dass das besonders viele Versicherte betreffen würde. „Ausreißer“ gebe es allenfalls bei „sehr schwankenden Bezügen“ innerhalb kurzer Zeit oder langen Versicherungszeiten im Ausland. Er erwarte sich, dass sich die „sehr geringe Zahl“ der Betroffenen „im einstelligen Prozentbereich“ bewegen werde.

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