EU-Urteil im Streit um Biermarke: Ein Bud ist kein Budweiser

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Wo Bud draufsteht, muss Bier der US-Brauerei Anheuser-Busch drin sein. Das hat das EU-Gericht gestern in Luxemburg entschieden.

In dem jahrelangen Markenstreit mit der tschechischen Budweiser-Brauerei erzielte der US-Bierriese nun einen Erfolg vor Gericht. Anheuser-Busch hat demnach das alleinige Recht, die Kurzbezeichnung Bud für seine Biere in der EU zu verwenden. Die Richter wiesen mehrere Klagen der Tschechen ab. Anheuser-Busch hatte Bud als Gemeinschaftsmarke beim EU-Markenamt HABM eintragen lassen.

Budejovicky Budvar statt Bud

Die Budweiser-Brauerei darf laut Urteil ihre Biere nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovicky Budvar verkaufen. Zwar habe das Unternehmen die Marke Bud in Frankreich, Italien, Portugal und Österreich schützen lassen, allerdings habe es diese Bezeichnung zu wenig genutzt, schrieben die Richter. Bei dem Verkauf handle es sich um ein vernachlässigbares Volumen, das nur örtliche Bedeutung habe. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Anders verhält es sich mit dem kompletten Namen Budweiser: Der gehört weiterhin den Tschechen. Bereits 2010 hatten die EU-Richter entschieden, die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich habe das ältere Recht an der Bezeichnung Budweiser. Dieser Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.