Freispruch zu Geldwäschevorwurf
Der Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und einen Mitangeklagten ist mit einem überraschenden Urteil zu Ende gegangen. So wurde Mensdorff vom Geldwäschevorwurf freigesprochen - wegen Beweismittelfälschung erhielt Mensdorff-Pouilly zwei Monate bedingt.
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Richter Stefan Apostol sah es nicht als erwiesen an, dass der 59-Jährige vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmennetzwerk 12,6 Mio. Euro zu Bestechungszwecken erhalten und die Gelder dazu eingesetzt hatte, um Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen.
Beweismittelfälschung erwiesen
Wegen Beweismittelfälschung erhielt Mensdorff-Pouilly zwei Monate bedingt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu einem Jahr. Richter Apostol stützte sich auf die Aussagen zweier Zeugen. Mensdorff-Pouilly hatte behauptet, 4,67 Mio. Euro der BAE-Gelder in ein Projekt in Dubai investiert zu haben. Ein von Mensdorff-Pouillys Verteidiger Harald Schuster im Ermittlungsverfahren vorgelegtes Fax, das diesen Geldfluss belegen sollte, stufte Apostol allerdings als Fälschung ein, wobei es laut Gesetz keine Rolle spielte, ob Mensdorff-Pouilly das nicht authentische Dokument selbst hergestellt hatte oder nicht.

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Richter Apostol: „Ein mehr als unbefriedigendes Ergebnis“
Richter Apostol argumentierte zudem mit der Unbescholtenheit des Angeklagten („Bisher ordentlicher Lebenswandel“), schränkte aber ein, dass er in diesem Fall mit dieser Formulierung Probleme habe. Der Gesetzgeber meine damit aber, dass jemand nicht vorbestraft sei. Mildernd war weiters „die überlange Verfahrensdauer“.
Erschwerungsgründe fand der Richter keine, so dass er zwei Monate bedingt für angemessen hielt. Eine Geldstrafe „wäre bei Ihnen kein adäquates Mittel“, sagte Apostol. Die fünf Wochen U-Haft wurden Mensdorff-Pouilly angerechnet. Vom weiteren Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt dreimal falsch ausgesagt zu haben, wurde er freigesprochen.
„Kein Persilschein“
„Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, stellte Apostol in Zusammenhang mit dem Freispruch zum Vorwurf der Geldwäsche fest. Dass eine „Intention für Bestechung da war“, könne nicht bewiesen werden - entsprechend gelte hierbei die Unschuldsvermutung.
Er finde im Akt „keinen einzigen Beweis für Bestechung“, führte Apostol in seiner ausführlichen Urteilsbegründung weiter aus. Die Indizien dafür seien „zu wenig“. Es sei bei BAE Systems zwar von „Drittzahlungen“ die Rede gewesen, „aber einen Beweis, dass es Bestechungsgelder sind, haben wir nicht“. Wer diesen Prozess aufmerksam beobachtet habe, werde vom Urteil nicht sonderlich überrascht sein, so Apostol. Gleichzeitig betonte der Richter, dass der Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche „kein Persilschein“ sei.

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Mensdorff-Pouilly vor Beginn des letzten Prozesstages
Der mitangeklagte Kurt D. wurde von der ihm angelasteten Geldwäsche freigesprochen. „Sie haben Glück, dass sich die Beweise nicht erhärtet haben“, meinte Apostol bei der Urteilsverkündung. Der Richter nannte den Verfahrensausgang „ein mehr als unbefriedigendes Ergebnis“ und sprach von „moralisch bedenklichen Geschäftspraktiken“.
„Klar bewiesen, dass Sie gelogen haben“
Dessen ungeachtet sei „ganz klar bewiesen, dass Sie gelogen haben“, bemerkte der Richter zu Mensdorff-Pouilly. Dieser habe von BAE Systems stammende Gelder übernommen, „aber wir wissen nicht, in welcher Funktion“. Möglicherweise habe dieser Teile davon tatsächlich für seinen Mentor Timothy Landon veranlagt. Mensdorff sei zwar „ein relativ kleines Rädchen“ und nicht „die Zentralfigur“ gewesen. Es stehe jedenfalls fest, dass er „Gelder für unbekannte Zwecke an Dritte weitergegeben habe“.
Der Staatsanwalt habe sich in „einer denkbar schlechten Position“ befunden, hielt Apostol fest. Nachdem sich BAE Systems in England durch Bußzahlungen einem Bestechungsverfahren entzogen hatte und die BAE-Manager nicht mit der heimischen Justiz kooperiert hatten, sei der Ankläger „auf verlorenem Posten“ gestanden: „Aus Topfen kann man keine Butter mehr machen.“
„‚Special Smell‘, den Sie nicht loswerden werden“
Das Verfahren habe einen „‚Special Smell‘, den Sie nicht loswerden werden“, bemerkte Apostol unter Anspielung auf den Lobbyistenprozess gegen Ernst Strasser zu Mensdorff-Pouilly. Ob dessen Verhalten „moralisch vertretbar“ sei und „Sie sich noch in den Spiegel schauen können, müssen Sie mit sich selbst ausmachen“, sagte der Richter zu den von der Geldwäsche freigesprochenen Angeklagten.
Die Verteidigung wollte nach dem Urteil auf weitere Rechtsmittel verzichten. Staatsanwalt Michael Radasztics meldete gegen die Freisprüche für Mensdorff-Pouilly und D. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit sind diese nicht rechtskräftig. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, das Schloss Luising von Mensdorff-Pouilly zu beschlagnahmen, ist dagegen vom Tisch.
„Die Suppe war zu dünn“
Verteidiger Schuster hatte sich von einem Freispruch für seinen Mandanten überzeugt gezeigt. Die Anklage sei eigentlich nur eine „Notlösung“ gewesen, nachdem in allen anderen Ländern die Verfahren eingestellt worden seien. Der Staatsanwalt habe keinerlei Beweise. „Vermutungen gibt es viele“, Vermutungen seien aber zu wenig, für eine Verurteilung brauche es sichere Beweise, so Schuster.
Es habe sich herausgestellt, dass hinterer den Geldflüssen, die der Staatsanwalt als Bestechungsgelder ansieht, konkrete Investitionen standen. „Zu behaupten, alles sei erstunken und erlogen, wird in einem Rechtsstaat nicht funktionieren. Die Beweislage war dürftig. Die Suppe war zu dünn“, so Schuster unmittelbar vor der Urteilsverkündung.
Keine Stellungsnahme von Mensdorff-Pouilly
Eine Stellungnahme zum aus seiner Sicht durchaus erfreulichen Ausgang seines Strafverfahrens gab Mensdorff-Pouilly nicht ab. Er entschwand durch eine Hintertür, während sein Verteidiger die zahlreichen Kamerateams und Fotografen ablenkte und sich ins Blitzlicht stellte. Außer einem kurzen Statement gab Schuster keine Erklärung ab - dem Vernehmen nach soll ihn sein Mandant im Vorfeld mit einem „Interviewverbot“ belegt haben.
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