Entscheidung bis 27. Dezember
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat Montag auf APA-Anfrage dementiert, dass bereits die Entscheidung gefallen sei, gegen das grüne Licht des Kartellgerichts zum Kauf von Yesss durch die Telekom Austria Rekurs einzulegen. Sie widerspricht damit einem Medienbericht, in dem ein BWB-Sprecher mit den Worten zitiert wird, „wir werden Rekurs einlegen“.
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Ob es Rekurs geben wird oder nicht, entscheide sich bis zum 27. Dezember, wurde betont. Das „WirtschaftsBlatt“ hatte in seiner Montag-Ausgabe berichtet, dass Anwälte von involvierten Firmen der Bundeswettbewerbsbehörde mit Amtshaftungsklagen gedroht haben sollen, falls sie gegen den Deal Einspruch erhebt. „Das habe ich noch nie erlebt, dass man einer Behörde prophylaktisch mit Amtshaftungsklage droht“, wurde BWB-Sprecher Stefan Keznickl in der Zeitung zitiert.
Auch bei den involvierten Firmen - die Telekom als Käufer, Orange als Mutterkonzern von Yesss und „3“ als Käufer von Orange - wurde bestritten, mit der forschen Vorgangsweise der Rechtsvertreter etwas zu tun zu haben.
Kartellamt: Keine „überragende Marktstellung“
Sollte die BWB Einspruch erheben, könnte die Frist der Telekom Austria für die Übernahme Ende Jänner ohne Entscheidung auslaufen. Ob die Telekom verlängert, wollte das Unternehmen nicht beantworten, man warte nun mal die Entscheidung der BWB ab.
Der Kauf von Yesss durch Marktführer A1 hat bereits die Hürde des Kartellgerichts genommen. Laut Kartellgericht hat das Verfahren ergeben, dass der Marktanteil von A1 im relevanten Endkundenmarkt wohl von 45 auf 47 Prozent steigen würde, TA aber auch inklusive Yesss nicht als marktbeherrschend anzusehen wäre und auch keine „überragende Marktstellung“ erlangen würde.
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