Neues Obsorge- und Namensrecht beschlossen
Einen Schritt in Richtung moderneres Familienrecht hat heute der Nationalrat mit dem Beschluss des Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 gemacht.
Das anerkannte zwar auch die Opposition, ihr ging der Schritt aber teilweise nicht weit genug, so dass FPÖ, Grüne und BZÖ nicht zustimmten. Über einen großen Wurf freute sich hingegen die Koalition samt den beiden Ministerinnen Beatrix Karl (ÖVP) und Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die das Paket ausgehandelt hatten.
Neu geregelt wird die Obsorge: Sie kann künftig auch bei streitigen Trennungen beiden Eltern übertragen werden, nach einer sechsmonatigen „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“. Außerdem können künftig - entsprechend einem VfGH-Erkenntnis - auch ledige Väter die gemeinsame oder alleinige Obsorge (auch gegen den Willen der Mutter) beantragen. Nicht verheiratete Eltern können künftig gemeinsames Sorgerecht am Standesamt vereinbaren.
Kindeswohl im Mittelpunkt
In Patchworkfamilien können Personen, die im gleichen Haushalt leben und „in einem familiären Verhältnis“ zum Elternteil stehen (wie Großmutter und Lebensgefährte) diesen in Notfällen in „Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens“ vertreten. Das „Kindeswohl“ wird im Gesetz definiert und in den Mittelpunkt der Entscheidungen gerückt. Erneuert wird auch das Namensrecht: Kinder und ganze Familien können künftig - was bisher nur einem Elternteil erlaubt war - Doppelnamen führen.
Pflegefreistellung wird ausgeweitet
Die Pflegefreistellung für Arbeitnehmer wird mit kommendem Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche Pflegeurlaub zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist).
Auch „neue“ Partner in Patchworkfamilien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen - also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.