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Mehr Transparenz für Gleichstellung

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wendet sich seit geraumer Zeit gegen Geheimniskrämerei bei Gehältern: Eine innerbetriebliche Offenlegung der Gehälter soll in heimischen Großunternehmen für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz sorgen. Die Einkommensberichte müssen Auskunft darüber geben, wie viele Frauen und Männer in den jeweiligen Verwendungsgruppen eingestuft sind.

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Am 1. März 2011 traten in Österreich die von Heinisch-Hosek forcierten Änderungen zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Unternehmen sind demnach zu einer anonymisierten Offenlegung der durchschnittlichen Gehälter verpflichtet. Das soll mehr Einkommenstransparenz gewährleisten und die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern minimieren. Diese wurde laut dem jüngst veröffentlichten Frauenbericht nicht kleiner, sondern größer.

Einkommensbericht alle zwei Jahre

Die Umsetzung zur betriebsinternen Gehaltsoffenlegung erfolgte in mehreren Phasen. Im vergangenen Jahr waren lediglich Betriebe über 1.000 Arbeitnehmern zu einem Einkommensbericht verpflichtet, seit 2012 betrifft das Gesetz auch Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Im kommenden Jahr müssen auch Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten einen Bericht erstellen und ab 2014 auch Firmen mit über 150 Arbeitnehmern.

Der Gehälterbericht, zu dem Betriebe alle zwei Jahre verpflichtet sind, muss Angaben über die Anzahl der Frauen und Männer enthalten, die in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind. Zusätzlich soll mit dem Offenlegen des Durchschnittslohnes von Frauen und Männern in den jeweiligen Gruppen die vorherrschende Lohndifferenz minimiert und Gleichstellung vorangetrieben werden. Ihr Ziel sei es, dass Unternehmen ab 25 Mitarbeitern betriebsintern die Gehälter offenlegen, so Heinisch-Hosek.

Zugang für alle Mitarbeiter

Einsicht in den betrieblichen Einkommensbericht erhalten Mitarbeiter über den Betriebsrat. Sollte es keinen Betriebsrat im Unternehmen geben, muss der Bericht an einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Interne Informationen dürfen allerdings nicht nach außen getragen werden. Wer Interna aus dem Einkommensbericht etwa über Soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien weitergibt, muss mit Geldstrafen von bis zu 360 Euro rechnen. Sollten Unternehmen ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen ihnen Verwaltungsstrafen.

Bisher war ein Gespräch mit Kollegen im Prinzip die einzige Möglichkeit, um zu erfahren, ob sich der Arbeitgeber mit der Gehaltshöhe an das Gleichbehandlungsgesetz hält. Nach der Einführung der Berichtspflicht können sich Arbeitnehmer über die Löhne ihrer Kollegen anonym informieren.

Kritik an Bericht

Kritik an der Wirksamkeit des Berichts gab es seitens der Grünen und des ÖGB. Frauensprecherin Judith Schwentner sagte, dass Frauen mit einer anonymisierten Offenlegung der Gehälter nicht signifikant geholfen werde. Eine vollständige Transparenz sei so nicht gegeben. Befürworter argumentieren damit, dass sich schlechter bezahlte Frauen in Zukunft verstärkt gegen eine Lohndiskriminierung wehren werden.

Den Berichten müssten auch Taten folgen, hieß es von der Arbeiterkammer. Die Berichte dürften nicht in Schubladen verschwinden. Auch der ÖGB wünscht sich eine Verbesserung bei den Einkommensberichten. Die Aussagekraft der Berichte sei derzeit oft mangelhaft, auch fehlten spürbare Sanktionen bei Nichterstellung. Der ÖGB regte daher ehestmöglich Verhandlungen hierzu an.

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