Scharfe Kritik der AK

Wenn Dienstverträge auffällige Klauseln enthalten, ist man mit einer Überprüfung gut beraten. So kommt es vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vorschreiben möchten, Stillschweigen über das Einkommen zu wahren, damit Lohnunterschiede - insbesondere zwischen Frauen und Männern - nicht die Runde machen. Experten sprechen von einem Widerspruch zum Gleichbehandlungsgesetz - auch wenn es dagegen kaum eine Handhabe gibt.

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