Abfertigung neu: Deadline 31.12. fällt

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Übertritte aus der alten Abfertigung ins neue System der Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) sollen unbefristet möglich sein: Das Ablaufdatum 31. Dezember 2012 soll fallen, sieht eine derzeit im Parlament behandelte Gesetzesnovelle vor.

Konkret geht es dabei um das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz (PF-ÜG), das sich eigentlich auf die Ziviltechniker bezieht. Das PF-ÜB hat bereits den parlamentarischen Sozialausschuss passiert und soll am 5. Dezember im Nationalratsplenum sein.

„Wir haben die bisherige Frist 31. Dezember gecancelt, weil wir sie für unsinnig halten“, sagte der zuständige Arbeitsrechtler im Sozialministerium, Walter Neubauer, heute der APA. Damit könnten alte Abfertigungsansprüche zeitlich unbegrenzt ins neue System übertragen werden, so Neubauer. Verankert wird die Überführung ins Dauerrecht im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).

AK: Keine Eile

Die Leiterin der AK-Arbeitsrechtsabteilung, Irene Holzbauer, wies darauf hin, dass keine Eile für einen Umstieg bestehe und ein Druck der Unternehmen zu einem Wechsel unbegründet sei.

Zudem warnte sie, dass ein Wechsel ins neue System für Beschäftigte, die schon lange bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind - seit Anfang 2003 gilt für Arbeitnehmer ohnedies obligatorisch der neue Modus -, „möglicherweise mehr Nachteile als Vorteile“ bringt und daher „sehr genau überlegt werden“ sollte.

Wesentliche Entscheidungskriterien seien dabei die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Höhe der alten Abfertigung bzw. deren weitere Entwicklung, was die planmäßigen Steigerungen entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses betreffe.

Daher rät die AK, ein Angebot des Arbeitgebers für einen Übertritt nicht vorschnell anzunehmen, wie Holzbauer in einer Aussendung betonte. Einseitig verpflichtet werden zu einem solchen Wechsel könne man ohnedies nicht, es bedürfe einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.