Glücksspiel: VfGH muss „pokern lernen“

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Das Glücksspiel beschäftigt weiter die heimischen Gerichte. Nun muss sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auch mit der Frage auseinandersetzen, ob Poker tatsächlich ein Glücksspiel ist. Pokersalonbetreiber Peter Zanoni brachte eine Individualbeschwerde gegen die Neuregelung im Glücksspielgesetz ein.

Poker sei ein „typisches Kartenspiel“, der Staat versuche mit dem neuen Glücksspielgesetz (GSpG) nur, sein Monopol auszuweiten und so seine Kassen aufzufüllen, so Zanoni, der mit seiner Pokersalonkette den heimischen Markt beherrscht. Bisher ist Poker in Österreich - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - ein freies Gewerbe. Mit der Novellierung des Glücksspielgesetzes gemäß EU-Vorgaben ist es damit vorbei.

„Nährboden für neue Kriminalität“

Wie bei den Casinos und Lotterien vergibt jetzt das Finanzministerium auch für Pokersalons eine Lizenz, allerdings sind bisher weder die Ausschreibungsbedingungen noch der geplante Zeitpunkt der Vergabe bekannt. Dabei drängt die Zeit, denn mit Jahresende sind die bestehenden Pokersalons de facto illegal. Ursprünglich wollte man die Interessentensuche bereits Mitte 2012 starten.

Übergangsfristen sind anders als etwa bei einer ähnlichen Lage im Hinblick auf Spielbanken nicht vorgesehen, was in der Branche für Empörung sorgt. Zwar hatte sich ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll für die Pokerbetreiber in die Bresche geworfen, blitzte damit aber beim Koalitionspartner SPÖ ab. Zanoni warnt außerdem, dass die Pokerspieler künftig durch die Lizenzierung in die Anonymität abwandern würden - „ein Nährboden für neue Kriminalität“.