Die eine Sache, die man nicht tun darf
Mit dem Eröffnungsplädoyer von Staatsanwältin Alexandra Maruna hat am Montagvormittag im Wiener Straflandesgericht unter Anwesenheit zahlreicher Medienvertreter der Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser begonnen. Ihre unterkühlt-sachlichen Ausführungen konterte Strassers Anwalt Thomas Kralik umso gefühlsbetonter in Richtung des Schöffensenats.
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Maruna warf Strasser vor, gegenüber zwei als Lobbyisten auftretenden Journalisten der britischen „Sunday Times“ die Bereitschaft gezeigt zu haben, für Geld Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. Es sei letztlich irrelevant, ob er tatsächlich Geld erhalten habe, denn schon mit der bloßen Zusage sei das Delikt der Bestechlichkeit verwirklicht, so Maruna. Damit habe Strasser das Einzige getan, was "ein Parlamentarier jedenfalls nie tun darf, in keinem entwickelten Rechtsstaat“.

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Anklägerin Alexandra Maruna
Bereit, „praktisch alles“ für Geld zu tun
Ein Parlamentarier „darf nie seine Arbeit und seine Stimme gegen Geld verkaufen. Genau das wollte Doktor Strasser aber“, unterstrich die Vertreterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie erinnerte daran, dass die Undercover-Journalisten damals 60 EU-Abgeordnete „getestet“ hätten. Maruna: "Nur drei Abgeordneten war das Geld wichtiger als ihre Integrität und ihre Glaubwürdigkeit als Volksvertreter, und Doktor Strasser war einer davon.“
Strasser habe bei insgesamt fünf Treffen zwischen November 2010 und März 2011 die Bereitschaft erkennen lassen, für 100.000 Euro jährliches Honorar praktisch alles zu tun, was die vorgeblichen Lobbyisten von ihm wollten, so Maruna. Konkret sei es um die Einflussnahme auf eine EU-Richtlinie über die Rücknahme von Elektroschrott sowie auf eine Anlegerschutzrichtlinie gegangen – jeweils im Interesse der betroffenen Unternehmen. Beide Änderungswünsche habe Strasser an Mitglieder des zuständigen Ausschusses weitergeleitet.
„Irrelevant“, ob Aufdeckermethoden „anständig“
Dass Strasser von den vermeintlichen Lobbyisten keine „Aufträge“ im Hinblick auf seine eigenen Spezialgebiete im EU-Parlament haben wollte, wertete Maruna offenbar nur als Verschleierungsversuch. Dass Strasser auf legalem Weg mit seinen Firmen politische Kontakte auch geschäftlich genutzt habe, könne man „kritisieren, rechtlich ist es aber durchaus zulässig“, stellte die Anklägerin klar. Für Strasser gilt die Unschuldsvermutung.
Dass die Journalisten die Gespräche mit verdeckter Kamera filmten und die Mitschnitte ohne Strassers Einverständnis veröffentlichten, ist für Maruna nicht wichtig. Natürlich sei es den Journalisten um die Geschichte gegangen, „und dank Doktor Strasser haben sie diese Geschichte auch bekommen". Es sei „irrelevant, ob wir die Methoden der Journalisten anständig finden oder nicht. In diesem Verfahren geht es darum, ob das Verhalten des Doktor Strasser strafbar war.“
Vorverurteilung durch YouTube-Clips?
Genau die Veröffentlichung der Videos ist für Strassers Anwalt aber offenbar ein zentraler Punkt: „Wir brauchen keinen Richter. Ein Strick reicht. So ist die Stimmung seit der Veröffentlichung der YouTube-Videos“, beklagte Verteidiger Kralik eine mediale Vorverurteilung seines Mandanten. Den englischen Journalisten sei es nur darum gegangen, Strasser „einzutunken“, sagte der Anwalt. Doch Strasser habe „kein Verbrechen begangen“.

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Strassers Anwalt Thomas Kralik
Die auf YouTube veröffentlichten Clips könne man „vergessen“. Sie seien zusammengeschnitten und manipuliert worden. Das werde die Sichtung der Originalbänder im Ausmaß von acht Stunden belegen. Strasser habe „das gemacht, was Tausende Leute täglich in Österreich, Brüssel und weltweit machen: Kontakte knüpfen und zur Verfügung stellen“. Im konkreten Fall habe er aber „den Braten gerochen“, eine mögliche Geheimdienstfalle vermutet und „schauen wollen, wer dahinter steht“.
„Nichts Strafbares zu erkennen“
Sein Mandant sei „als Politiker jemand gewesen, der immer polarisiert hat. Aber diese Gedanken müssen Sie beiseitelassen“, verlangte der Verteidiger vom Schöffensenat (Vorsitz: Georg Olschak). Auch als Innenminister sei Strasser „schon Ziel von Geheimdienstangriffen“ gewesen. Strasser habe sich nur zum Schein auf die Gespräche eingelassen, um zu einem späteren Zeitpunkt die Behörden darüber informieren zu können.
Bestechlichkeit könne gar nicht vorliegen, weil Strasser nicht für Geld ein „Amtsgeschäft“ erledigt habe. Die Wünsche der vermeintlichen Lobbyisten habe er lediglich „zur Überprüfung“ einem zuständigen deutschen EU-Abgeordneten beziehungsweise seinen österreichischen Fraktionskollegen Othmar Karas und Hella Ranner zukommen lassen, die sich laut Kralik „anschauen hätten sollen, ob das Sinn macht oder ein Blödsinn ist“. Daran sei nichts Strafbares zu erkennen.
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