Geschworenenspruch fiel einstimmig
Nach vier Prozesstagen ist am Donnerstagabend gegen 18.00 Uhr am Wiener Landesgericht für Strafsachen das Urteil gegen Estibaliz C. gefallen. Die Geschworenen sprachen die 34-Jährige - einstimmig - schuldig. C. wurde wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Konkret war C. in dem Verfahren von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, ihren Ex-Ehemann Holger H. (43) und später ihren Lebensgefährten Manfred H. (47) ermordet, zerstückelt und die Leichenteile in Beton gegossen zu haben. Diese wurden im Zuge von Umbauarbeiten 2011 im Keller des Eissalons „Schleckeria“ in Wien-Meidling in Blumentöpfen und Plastikwannen bzw. Tiefkühltruhen gefunden.
Das Beweisverfahren wurde nach vier Prozesstagen am Donnerstag gegen 14.30 abgeschlossen. Unmittelbar davor hatte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner zu ihrem Gutachten Stellung genommen und Fragen des Gerichts beantwortet. Danach nahm die Vorsitzende Richterin Susanne Lehr Verlesungen aus dem Akt vor, bevor sich die Geschworenen gegen 16.45 Uhr zu ihren Beratungen zurückzogen. C. erklärte ihnen gegenüber: „Ich kann nicht mehr sagen als dass es mir leidtut, dass ich Holger und Manfred das Leben genommen habe.“
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
C. meldete nach Rücksprache mit ihren Rechtsvertretern Rudolf Mayer und Werner Tomanek Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die 34-Jährige hinterließ bei der Urteilsverkündung einen gefassten Eindruck und nahm die Höchststrafe ohne nach außen ersichtliche emotionale Bewegung zur Kenntnis. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, ob sie das Urteil verstanden habe, erwiderte C. mit leichtem Kopfnicken: „Ich habe verstanden.“
Bei der Strafbemessung seien das Geständnis und eine „erhebliche psychische Beeinträchtigung“ mildernd gewertet worden, wie Richterin Lehr darlegte. Erschwerend schlugen sich demgegenüber das Nachtatverhalten (das Zerstückeln und Einbetonieren der Leichen, Anm.), die reifliche Planung sowie die für die Opfer vollkommen überraschenden Angriffe nieder.
„Perfekt im Manipulieren anderer“
Staatsanwältin Petra Freh nannte C., die die spanische und die mexikanische Staatsangehörigkeit besitzt, eine „eiskalte, brandgefährliche Frau“. Die 34-Jährige habe „hinterhältige, heimtückische, grauenhafte Morde“ begangen, so Freh in ihrem Schlussvortrag.
Sie forderte die Geschworenen auf, sich bei der Beratung über die Schuld- und Straffrage die Fotos der zerstückelten Leichen von Holger H. und Manfred H. vor Augen zu führen. „Was muss das für ein Mensch sein, der zu derart grauenhaften Arbeiten fähig ist?“, fragte die Anklägerin in diesem Zusammenhang. Sie bezeichnete C. als „komplette Lügnerin“, die „perfekt im Manipulieren anderer“ sei.
„Geben Sie ihr den Funken einer Chance“
C.s Verteidiger Mayer sagte, seine Mandantin sei „ein schwer gestörter Mensch, der sich nicht ausgesucht hat, gestört zu sein“. Mayer ersuchte das Schwurgericht, die 34-Jährige entweder als zurechnungsunfähig einzustufen oder eine zeitlich begrenzte Haft zu verhängen: „Geben Sie ihr einen Funken Hoffnung.“ Mayer verglich C. mit der Giftmörderin Elfriede Blauensteiner, die er seinerzeit ebenfalls vertreten hatte: „Diese Person war kaltherzig, eiskalt, grausam und nur auf den Profit aus.“ C. leide demgegenüber „an vielen falschen Emotionen, die man ihr aufgezwungen hat“. Bei dem Prozess wurden Dutzende Zeugen und mehrere Sachverständige gehört.
Basis für Maßnahmenvollzug
Die sogenannte Einweisung ist im Paragraf 21 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene eine Tat „unter dem Einfluss seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad“ begangen hat.
In eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher können auch an sich zurechnungsfähige Personen eingewiesen werden, wenn sie für derart gefährlich angesehen werden, dass von ihnen die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten ist. In Österreich sind bisher nur sieben Frauen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (insgesamt vier Standorte mit insgesamt 444 Häftlingen) untergebracht. Gutachterin Kastner hatte dem Schwursenat empfohlen, C. in eine derartige Anstalt einzuweisen.
Anwalt kritisiert Präsentation mit Leichenfotos
Nach Ansicht von Verteidiger Mayer war die Power-Point-Präsentation des Gerichtsmediziners Johann Missliwetz entscheidend dafür, dass C. in erster Instanz die Höchststrafe erhielt. Missliwetz hatte bei der Erörterung seines Gutachtens unter anderem die mit einer Motorsäge abgetrennten Köpfe der beiden Opfer in Großaufnahme auf eine Leinwand projiziert.
„Es war nicht nötig, die Zerstückelung der Leichen so in den Vordergrund zu rücken, dass die Morde vom Nachtatverhalten überlagert worden sind“, sagte Mayer im Gespräch mit der APA. Diese Art der Zurschaustellung der Opfer habe „der sachlichen Aufklärung nicht geholfen, jedoch die negative Stimmung bei den Geschworenen gefördert“.
„Gravierende Persönlichkeitsstörung“
Kastner bescheinigte der Angeklagten vor dem Geschworenengericht eine „gravierende, umfassende, vielgestaltige Persönlichkeitsstörung“. Die 34-Jährige hätte das, „was sie will, für absolut“ gesetzt. Die Gutachterin stellte C. außerdem eine ausgesprochen düstere Zukunftsprognose aus. Eine „weitere Tatbegehung“ liege bei ihr „bei realistischer Betrachtung nahe“.
Der Prozessauftakt am Montag war von enormem Medieninteresse begleitet. C. bekannte sich zum Auftakt des Verfahrens schuldig, die Morde hatte sie bereits in Verhören mit der Polizei gestanden. Als Begründung gab sie an, „schwierige Beziehungen“ zu den Männern gehabt zu haben. Es sei „alles falsch“ gewesen, was sie getan habe, sagte C. am ersten Verhandlungstag. Sie versuche allerdings nichts zu beschönigen. Ihre Taten bezeichnete die 34-Jährige als „widerlich“, den ersten Mord und die Beseitigung der Leiche als „Horrorszenario“.
Geburt und Heirat in der Haft
C. war als Au-pair nach Deutschland gekommen, wo sie ihren späteren Ehemann kennenlernte und 2007 heiratete. Das Paar zog nach Wien, wo die beiden den Eissalon im zwölften Bezirk eröffneten. Nachdem sich die Beziehung verschlechtert hatte, ließen sich C. und Holger H. scheiden. 2008 erschoss sie ihren Ex-Mann laut eigener Aussage mit einer Pistole.
Auch ihren neuen Lebensgefährten Manfred H., einen Eismaschinenvertreter, tötete C. nach einem Streit im November 2010 mit mehreren Schüssen. C. floh zunächst nach Italien und wurde dort im Juni 2011 festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau von einem weiteren Mann im zweiten Monat schwanger, im Jänner gebar sie einen Buben und heiratete den 47-jährigen Vater des Kindes im März in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Link: