„Aus-dem-Weg-Räumen“ als „Lösung“
Im Kellerleichen-Prozess soll noch am Donnerstag am Wiener Landesgericht das Urteil fallen. Am vierten und letzten Prozesstag stand das psychiatrische Gutachten zur Angeklagten Estibaliz C. im Mittelpunkt. Gerichtsgutachterin Kastner schätzte C. als zurechnungsfähig ein, attestierte ihr allerdings eine „vielgestaltige Persönlichkeitsstörung“. Der Angeklagten sei das „Aus-dem-Weg-Räumen“ von Menschen als Lösung erschienen, diese Möglichkeit habe sie „durchgespielt“, bis die Pläne wie „durch einen Trichter“ immer konkreter geworden seien. Die Tötungsfantasien seien wie eine „Welle“ gekommen.
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