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Der Energieausweis im Detail

Ab 1. Dezember müssen Wohnungen und Häuser vor Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis aufweisen. Dieser zeigt, wie effizient der Haushalt energietechnisch ist. Immobiliensuchende werden sich dabei an neue Abkürzungen gewöhnen müssen.

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Bei der Berechnung der Energiebilanz werden unter Berücksichtigung der Klimadaten des Standortes und der Himmelsausrichtung des Gebäudes sämtliche Energiedaten der einzelnen Bauteile und der Haustechnik eingegeben. Auf diese Art werden Energiegewinne und -verluste berechnet und der Energiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter beheizter Fläche ermittelt.

Insgesamt vier Indikatoren umfasst der Energieausweis, der optisch an das Kühlschrankpickerl erinnert. In den Inseraten müssen zwei davon verpflichtend angegeben werden. Hinter dem kryptischen Kürzel „HWB 22, fGEE 0,93“ verbirgt sich der Heizwärmebedarf (HWB, angegeben in kWh/m².a = Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr), der angibt, wie viel Energie im Laufe der Heizsaison dem Haus durch Heizung zugeführt werden muss, um es auf einer Rauminnentemperatur von 20 Grad Celsius zu halten. Der neu geschaffene Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) berücksichtigt den Aspekt der Energieeinsparung. In beiden Fällen gilt, je niedriger der Wert, desto besser.

Energieausweis

ovi.at

Beim HWB bedeutet eine Zahl zwischen null und 15 Passivhausstandard, bis etwa 40 kWh/m².a wird es als Niedrigenergiehaus eingeordnet. Beim fGEE, der die Relation zwischen dem aktuellen Endenergiebedarf und dem eines 2007 am gleichen Standort gebauten Niedrigenergiehauses angibt, sollte die Zahl unter dem Wert eins liegen. Erschwerend für den Laien kommt hinzu, dass die Werte, anders als im Energieausweis selbst, in Inseraten nicht farblich eingefärbt (Ampelskala von Grün über Gelb nach Rot) sind. Wie man das schon von Kühlschrank-, Reifen- und anderen EU-Labels kennt, wird auch hier nach den Kategorien A++ bis G unterschieden.

Vorlage noch vor Vertragsabschluss

Der Energieausweis umfasst noch zwei weitere Indikatoren: Den Primärenergiebedarf (PEB, ebenfalls angegeben in kWh/m².a), der aussagt, womit geheizt wird und wie ressourcenschonend die Energie gewonnen wurde. Er schließt die gesamte Energie für den Bedarf (erneuerbar und nicht erneuerbar) im Gebäude inklusive aller Vorketten wie die Gewinnung, Speicherung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers mit ein. Letzter Faktor sind die Kohlendioxidemissionen, die sämtliche CO2-Emissionen anhand des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung - einschließlich Vorleistungen wie Transport und Erzeugung sowie aller Verluste - angeben.

Nach dem neuen Gesetz müssen Verkäufer bzw. Vermieter den Immobiliensuchenden nun nicht nur vorab im Inserat informieren, sondern auch das gesamte Energiegutachten rechtzeitig - das heißt einige Tage vor Vertragsabschluss - vorlegen. Der Käufer/Mieter soll dadurch genug Zeit haben, die Energiewerte in seine Entscheidung miteinzubeziehen.

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