Ein Abendessen mit Folgen
Am Montag hat unter großem medialem Andrang im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den ehemaligen EU-Parlamentarier und Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) begonnen, dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Bestechlichkeit vorwirft. Aufgearbeitet werden die Vorgänge rund um das berüchtigte Abendessen mit zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Eine Armada an Fotografen und Kameramännern belagerte die Anklagebank, als der 56-jährige Strasser um 9.00 Uhr den Saal betrat und im einsetzenden Blitzlichtgewitter wortlos Platz nahm. Neben den professionellen Berichterstattern zeigten erstaunlich wenige „Kiebitze“ Interesse am Verhandlungsauftakt gegen den Ex-Innenminister. Dafür fanden sich einige Richter und Staatsanwälte des Grauen Hauses im Publikum - darunter mit Stefan Apostol auch der Richter, der ab Mitte Dezember im selben Saal gegen den Waffenlobbyisten Alfred Mensdorff-Pouilly verhandeln wird.
„Unmoralisches Angebot“ auf Video dokumentiert
Die Vorwürfe im nunmehrigen Prozess wiegen schwer: Strasser war in seiner damaligen Position als EU-Parlamentarier im November 2010 zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten der Zeitung „The Sunday Times“ auf den Leim gegangen. Er hatte sich auf mehrere Gespräche mit den beiden Briten eingelassen, wobei er ihnen bei einem gemeinsamen Abendessen angeboten haben soll, für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Gesetzgebung im Europäischen Parlament deren Wünschen entsprechend zu beeinflussen.
Das besagte Abendessen schnitten die beiden Journalisten heimlich mit, das Video verbreitete sich im Internet wie ein Lauffeuer und sorgte für breite Empörung bis weit über die Grenzen Österreichs hinaus - infolgedessen musste Strasser, der 2000 bis 2004 Innenminister war, Ende März 2011 schließlich als Delegationsleiter im EU-Parlament zurücktreten.
Strasser wollte „wahre Hintergründe herausfinden“
Strasser hielt auch nach der Veröffentlichung des mit reichlich pikanten Dialogen gespickten Mitschnitts an seiner Schuldlosigkeit fest und will diese in dem auf acht Verhandlungstage anberaumten Verfahren beweisen - er sei, so beteuert er, entgegen der Vorwürfe lediglich an einer Aufarbeitung der Vorgänge rund um seine damaligen Gesprächspartner interessiert gewesen.
Strasser will zu diesem Zeitpunkt bereits durchschaut haben, dass die Briten keine Lobbyisten waren, sondern ihm lediglich eine Falle stellen wollten. Ebenso sei ihm bekannt gewesen, dass es die Firma, die ihm die beiden genannt hatten, gar nicht gibt. Er habe in dieser Situation „herausfinden wollen, was die wahren Hintergründe sind“, erläuterte Strasser. Dass er nicht zur Polizei ging, erklärt er damit, sich damals hauptsächlich in Brüssel aufgehalten zu haben. Er habe die Vorgänge mit den österreichischen Behörden klären wollen, sei jedoch nicht mehr dazu gekommen, weil die Journalisten im März 2011 ihre Aufzeichnungen publik machten.
Im strafrechtlichen Sinne schuldig fühle sich Strasser somit zu keinem Zeitpunkt, wie er im September dem Nachrichtenmagazin „Format“ gegenüber klarstellte. Dort bekannte er zwar „Ich war ein Depp“, blieb jedoch bei seiner bisherigen Verantwortung, derzufolge er erkannt haben will, dass er von den Briten getäuscht wurde, und sich zum Schein auf die Gespräche eingelassen haben will, um im Alleingang ihre Hintermänner auszuforschen.
Wurden Parlamentsmitarbeiter konsultiert?
Der gefallene ÖVP-Spitzenpolitiker behauptet zudem, er habe den von den vermeintlichen Lobbyisten an ihn herangetragenen Änderungswunsch bezüglich eines Gesetzentwurfs Mitarbeitern seiner Fraktionskollegen Othmar Karas und der mittlerweile im Zuge einer Spesenaffäre zurückgetretenen Hella Ranner zur Kenntnis gebracht und „gefragt, ob das vernünftig oder ein Unsinn ist“.
Im Vorfeld des Prozesses verlagerte sich Strasser auf Zurückhaltung: „Ich sage nichts dazu, was das laufende Verfahren betrifft. Ich werde meine Unterlagen und Informationen dem Richter und den Schöffen präsentieren, und ich vertraue voll auf die österreichische Gerichtsbarkeit.“ Ob er mit einem Freispruch rechnet? „Ich werde mich zu diesem Thema nicht äußern, sondern das ist Angelegenheit des Gerichts“, so Strasser.
Kommen Entlastungszeugen?
„Es gibt Zeugen und Dokumente, die seine Version bestätigen, wonach ihm klar gewesen ist, dass ihm eine Falle gestellt werden sollte. Er wollte an die dafür verantwortlichen Hintermänner herankommen“, sagte dazu Strassers Verteidiger Thomas Kralik im Gespräch mit der APA. Auf angebliche Entlastungszeugen wollte der Anwalt ebenso wenig eingehen wie auf die Unterlagen, welche die inkriminierten Anschuldigungen relativieren sollen. Das werde im Rahmen der Hauptverhandlung geschehen.
Strassers Verteidiger räumt ein, dass das bei einer nachträglichen Betrachtung nicht unbedingt ein durchdachtes Verhalten war: „Aber als Ex-Innenminister hat er halt in Österreich die Leute bei der Polizei gekannt“, so die Rechtfertigung für Strassers angebliche Ermittlungen unter Eigenregie. Ein schuldhaftes Verhalten sei daraus jedenfalls nicht abzuleiten, zumal das, was sein Mandant gemacht bzw. zum Schein in Aussicht gestellt habe, gar kein Amtsgeschäft war, so Kralik.
Enthüllungsjournalisten geladen
Zur Verhandlung sind insgesamt 22 Zeugen geladen, darunter auch Strassers Nachfolger als ÖVP-Delegationschef, Karas, und der deutsche CDU-Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz, bei dem Strasser einen Interventionsversuch lanciert haben soll. Auch die beiden Enthüllungsjournalisten sind geladen, ob diese tatsächlich erscheinen und aussagen werden, ist allerdings fraglich. Strasser hat die beiden, die von den gemeinsamen Besprechungen achteinhalb Stunden heimlich mitgeschnitten hatten, bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- und Abhörgeräten angezeigt.
Die Ermittlungen wurden aber mittlerweile eingestellt. Damit würde einer Aussage der „Sunday Times“-Reporter nichts entgegenstehen. Strasser kündigte zuletzt an, weitere Ermittlungen gegen die Journalisten beantragen zu wollen - eine Einstellung der Ermittlungen nur eine Woche vor Prozessbeginn mute für Strasser „außerordentlich merkwürdig“ an, wie er betonte.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Der Prozess dürfte jedenfalls zu einem Medienspektakel werden. Zahlreiche in- und ausländische Medien - darunter CNN und die „New York Times“ - haben dem Wiener Landesgericht bereits ihr Kommen angekündigt. Und es könnten lange Filmvorführungen bevorstehen: Die beiden Journalisten zeichneten weit mehr als nur das erste Gespräch mit Strasser auf. Im Gerichtsakt befinden sich fünf DVDs, die Unterhaltungen mit Strasser von insgesamt achteinhalb Stunden dokumentieren. Möglicherweise müssen diese Datenträger in der Verhandlung zur Gänze abgespielt werden, sollte Strasser bei seiner bisherigen Verantwortung bleiben, wonach er nur „wahre Hintergründe herausfinden“ wollte.
Der Prozess wurde von Richter Georg Olschak auf acht Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil soll am 13. Dezember gesprochen werden. Dem Ex-Innenminister drohen bei einem Schuldspruch bis zu zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Links: