Strafverfahren gegen Schwedin wegen Sex mit Skelett
Eine Schwedin muss sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor Gericht wegen „Störung der Totenruhe“ verantworten, weil sie sexuelle Handlungen mit menschlichen Gebeinen vornahm. In der Anklageschrift hieß es gestern, in der Wohnung der Frau in Göteborg seien sechs Schädel, eine Wirbelsäule und zahlreiche andere Knochen gefunden worden. Sie habe diese für „diverse sexuelle Aktivitäten“ benutzt. Die Frau gab an, sie habe die Gebeine aus historischem und archäologischem Interesse bei sich aufbewahrt.
Die Zeitung „Göteborgs-Posten“ berichtete, die 37-jährige erwerbslose Frau habe in einem Internetforum ihr Recht betont, mit einem Skelett zusammenzuleben, das sie auf dem Boden ihres Apartments rekonstruiert habe. Weiter schrieb sie demnach: „Ich begehre einen Mann, so wie er ist, ob tot oder lebendig.“ Zum Zeitpunkt, als sie das schrieb, hatte sie nach eigenen Angaben einen Freund.
Eine psychiatrische Voruntersuchung ergab, dass die im September festgenommene Frau zurechnungsfähig ist. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr zwei Jahre Haft.