2001 eingeführt, 2008 abgeschafft
2001 wurden die Studiengebühren von der damaligen schwarz-blauen Regierung eingeführt und 2008 in einer „wilden“ Nationalratssitzung großteils wieder abgeschafft. Spätestens seitdem ist die Verunsicherung groß.
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19. September 2000: ÖVP und FPÖ beschließen die Einführung von Studiengebühren in Höhe von 5.000 Schilling (363,36 Euro) pro Semester. Zehntausende Studenten, Schüler und Hochschullehrer demonstrieren.
1. Oktober 2001: Die Gebühren werden im Wintersemester 2001/02 erstmals eingehoben. Die Studentenzahl sinkt um 19,7 Prozent, jene der Studienanfänger um rund 14 Prozent.
Sommer 2006: Zum Auftakt des Nationalratswahlkampfes verspricht SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer die Abschaffung der Gebühren, falls er Bundeskanzler wird.
8. Jänner 2007: SPÖ und ÖVP einigen sich auf die Beibehaltung der Studiengebühren bei gleichzeitigem Ausbau des Stipendiensystems.
24. September 2008: Im Nationalrat werden mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen die Studiengebühren de facto abgeschafft. Gebührenbefreit sind Österreicher und EU-Bürger, die innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemestern studieren. Wer länger braucht, muss 363,36 Euro pro Semester zahlen, es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Den Unis wird der dadurch verursachte Einnahmenentfall aus dem Bundesbudget abgegolten.
7. Juli 2011: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärt die Studiengebührenregelung für verfassungswidrig, weil sie nicht hinreichend klar ist. Er gibt der Regierung bis 29. Februar 2012 Zeit, das Gesetz zu reparieren.
17. Oktober 2011: Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle veröffentlicht ein von ihm beauftragtes Rechtsgutachten von Verfassungsjurist Heinz Mayer, wonach Unis autonom Studiengebühren in beliebiger Höhe in ihren Satzungen festschreiben können. Die SPÖ legt kurz darauf Gegengutachten vor, wonach keinerlei Gebühren mehr eingehoben werden können.
1. März 2012: Die Regierung kann sich nicht rechtzeitig auf eine Neuregelung einigen. Jene Bestimmungen, die regeln, wann und in welcher Höhe Studiengebühren zu zahlen sind, fallen aus dem Gesetz.
1. Oktober 2012: An acht der 21 Unis haben sich die Senate dafür entschieden, in Eigenregie Studiengebühren einzuheben. Jene Studenten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen und die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semestern überschreiten, müssen an den Unis Wien, Innsbruck, Linz, Graz, der Wirtschaftsuni Wien, der Technischen Uni Graz, der Veterinärmedizinischen Uni Wien und am Mozarteum Salzburg 363,36 Euro pro Semester berappen. Studenten versuchen mit Bescheidbeschwerden, beim VfGH eine Aufhebung der Gebührenregelung zu erreichen.
17. Oktober 2012: Der VfGH gibt bekannt, ein Verordnungsprüfungsverfahren gegen die autonome Vorschreibung der Gebühren durch die Unis einzuleiten.