Briefwähler müssen unterschreiben
Die Volksbefragung über die Wehrpflicht am 20. Jänner ist nicht nur an sich eine Premiere - bei ihr gelten auch erstmals österreichweit die strengeren Regeln für die Briefwahl.
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Stimmkarten müssen dann spätestens zu Wahlschluss bei der Bezirkswahlbehörde eingetroffen sein. Außerdem bekommt man eine Stimmkarte nur noch gegen Unterschrift. Bald reklamieren müssen Antragsteller, die vielleicht nicht richtig in der Wählerevidenz stehen. Die Kosten der Volksbefragung für den Bund bezifferte der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, mit rund fünf Millionen Euro.
Der Bund muss den Gemeinden, die die Kosten für die Volksabstimmung prinzipiell tragen, eine Pauschalabgeltung von 0,62 Euro pro Stimmberechtigten überweisen. Das macht bei 6,3 Millionen Stimmberechtigten rund vier Mio. Euro aus. Dazu kommen noch rund 500.000 Euro Druckkosten und das Porto für die Briefwahl, das Stein mit „ein paar 100.000 Euro“ angab. Denn es ist nicht abschätzbar, wie viele Österreicher sich bei der Volksbefragung dieser Möglichkeit bedienen werden.
Dieselben Regeln wie bei Bundeswahlen
Die Regeln für die Briefwahl sind bei der Volksbefragung dieselben wie bei Bundeswahlen. Also gelten auch die „Nachbesserungen“, die 2011 vorgenommen wurden, nachdem Missbräuche bekanntgeworden waren.
Um Wahlfälschung - also die Stimmabgabe durch andere wie im Fall eines dafür verurteilten burgenländischen Bürgermeisters - zu verhindern, muss jetzt eine Unterschrift geleistet werden, um eine Wahlkarte (im Fall der Volksbefragung „Stimmkarte“) zu erhalten: entweder beim Antrag (persönlich oder digital) oder bei Übergabe der dann eingeschrieben zugesandten Unterlagen. In Pflegeheimen, Spitälern etc. dürfen sie nur dem Wahlberechtigten direkt zugestellt werden, sie werden mit dem Vermerk „nicht an Postbevollmächtigten“ versehen. Bestellt werden können Stimmkarten nur persönlich, per Brief, Fax oder Internet, nicht mehr übers Telefon.
Aus für „taktische“ Stimmabgabe nach Wahlschluss
Nicht mehr möglich ist jetzt auch „taktisches“ Wählen nach Wahlschluss. Die achttägige Nachfrist wurde gestrichen. Bei der Volksbefragung muss die Stimmkarte am 20. Jänner um 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde liegen. Wer sie mit der Post schickt, muss sie so zeitgerecht aufgeben, dass sie am Freitag vorher in der Wahlbehörde einlangt. Denn am Wochenende wird Post nicht zugestellt.
Wer das verpasst hat, kann die ausgefüllte Wahlkarte selbst oder per „Boten“ noch am Samstag bzw. Sonntag bei der Wahlbehörde abgeben (lassen). Stimmkarten können aber auch für die Abstimmung am Sonntag in einem Wahllokal in einem „fremden“ Wahlkreis verwendet werden. In jeder Gemeinde wird es ein Wahllokal dafür geben.
Verpflichtende Hauskundmachung
In der Vorbereitung gibt es zwischen Volksbefragung und Wahlen laut Stein kaum Unterschiede. Nur einen, der für Stimmberechtigte, die z. B. vor kurzem den Wohnsitz gewechselt haben, und für Auslandsösterreicher wichtig ist: Sie müssen sich, wenn sie teilnehmen wollen, schon bald darum kümmern, ob sie in der Wählerevidenz stehen. Denn das bei Wahlen übliche Reklamationsverfahren - die Korrektur der Wählerevidenz nach dem Aushang in den Wohnhäusern oder am Gemeindeamt - gibt es bei der Volksbefragung nicht.
Um dennoch allen Abstimmungswilligen die Teilnahme zu ermöglichen, hat das Innenministerium Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern per Verordnung zu einer Hauskundmachung Anfang November verpflichtet, in kleineren Gemeinden wird es einen Aushang am Gemeindeamt geben. Wer sich nicht in der Wählerevidenz findet, muss dann schnell die Richtigstellung beantragen. Denn stimmberechtigt ist am 20. Jänner nur, wer am Stichtag 28. November verzeichnet ist.
Anpassung wegen steirischer Verwaltungsreform
Für die Volksbefragung ist zudem eine kleine Wahlrechtsanpassung nötig - nämlich Übergangsbestimmungen für die Steiermark, wo Anfang 2013 sechs Bezirke zu drei und drei Gemeinden zur Stadt Trofaiach zusammengelegt werden. Für die Bezirke muss sichergestellt werden, dass auf den Stimmkarten die richtige Adresse der bei der Rücksendung neuen Bezirkswahlbehörde steht. Und für Trofaiach wird geklärt, dass der Regierungskommissär, der bis zur Wahl die Agenden des Bürgermeisters übernimmt, auch Leiter der Gemeindewahlbehörde ist. Beschlossen wird das in der nächsten Nationalratssitzung.
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