Grundbuchgebühr: Viel Kritik an Karl-Entwurf

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Viel Kritik und sehr wenig Zustimmung hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) mit ihrem Entwurf zur Grundbuchgebühr in der Begutachtung geerntet.

Nicht nur Notare, Rechtsanwälte, der Verfassungsdienst, die Industriellenvereinigung und die Arbeiterkammer deponierten teils große Bedenken. Auch in den Reihen der ÖVP fanden sich viele Kritiker - die schwarzen Bundesländer Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg sowie die von Christoph Leitl (ÖVP) geführte Wirtschaftskammer lehnten den Entwurf ab.

Hauptkritikpunkte sind die steigenden Eintragungsgebühren für die meisten Schenkungen und Erbschaften von Immobilien, zu enge Ausnahmen für Familien und Betriebsübergaben - und auch eine neue Strafbestimmung für fehlerhafte Angaben.

Vorwurf der „verdeckten Steuer“

In einigen Stellungnahmen wird der von Karl zurückgewiesene Vorwurf der „verdeckten Steuer“ bekräftigt. Dem von Reinhold Mitterlehner (ÖVP) geführten Familienministerium sind zudem die Ausnahmen im Entwurf zur Grundbuchgebühr „zu eng gefasst“.

Repariert wird die Regelung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sie mit Wirkung 1. Jänner 2013 aufgehoben hat. Er erachtete es als verfassungswidrig, dass unterschiedliche Bemessungsgrundlagen angewandt werden: für Käufe der Verkehrswert (Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften der meist viel niedrigere (dreifache) Einheitswert.

Karls Entwurf sieht vor, prinzipiell auch bei unentgeltlicher Übertragung auf den Verkehrswert umzustellen. Beim Einheitswert bleibt man nur bei wenigen Ausnahmen - u. a. bei bäuerlichen Übergaben bzw. Vererbung und Schenkung in der Familie bei bestehendem gemeinsamem Haushalt und „dringendem Wohnbedürfnis“.