Schlaff hielt Abgeordnete hin
Der Investor Martin Schlaff hat am Donnerstag mit seinem äußerst selbstbewussten Auftreten im Korruptionsuntersuchungsausschuss die Abgeordneten provoziert. Gleich zu Beginn kündigte er an, keine Fragen zum Beweisthema - die Ostgeschäfte der Telekom Austria (TA) - zu beantworten, weil er Beschuldigter sei.
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In der Folge lieferte er sich mit dem Ausschuss Wortduelle über die Relevanz von Fragen und empörte die Abgeordneten mit einer Aussage zur Gestapo. Inhaltlich gab er sich allerdings mehr als zugeknöpft. In seinem Eingangsstatement ließ Schlaff wissen, dass er eigentlich froh gewesen sei über die Gelegenheit, vor dem Ausschuss die „Mysterien“ rund um die TA-Ostgeschäfte aufzuklären.
Erst „über Medien über Ermittlungen erfahren“
Aus den Medien habe er aber leider inzwischen erfahren, dass er Mitbeschuldigter in einem Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit dem Beweisthema sei. Von der Existenz dieses Verfahrens sei er nie verständigt worden und er habe keine Möglichkeit gehabt, sich im Detail zu informieren. Auf dringenden Rat seines Anwalts werde er nichts zum Beweisthema sagen - und Fragen, die nicht zum Beweisthema gehören, gehörten nicht gestellt, stellte Schlaff gleich einmal seine Sicht der Dinge dar.
Laut Ausschussvorsitzendem Walter Rosenkranz (FPÖ) laufen gegen Schlaff zwei Strafverfahren: zu den Geschäften in Serbien und zu jenen in Weißrussland. Stefan Petzner (BZÖ) verwies darauf, dass es bezüglich des Verfahrens zu Serbien einen Einstellungsantrag der Oberstaatsanwaltschaft gebe, Peter Pilz (Grüne) betonte, dass es zu den Mobiltel-Geschäften in Bulgarien kein anhängiges Strafverfahren und damit keinen Entschlagungsgrund gebe. Rosenkranz stellte aber klar, dass man sich etwa auch entschlagen könne, wenn die Einleitung eines Strafverfahrens droht.
Hinhaltetaktik mit Gegenfragen
Als Erster fragen durfte dann FPÖ-Fraktionsführer Harald Vilimsky - und kam damit nicht sehr weit. Auf die Frage, ob er in den vergangenen Monaten Kontakt zu Ausschussmitgliedern oder Spitzenvertretern der Parlamentsparteien hatte, antwortete Schlaff mit der Gegenfrage, ob das zum Beweisthema gehöre. Die Zeit verging, indem Schlaff den Verfahrensanwalt befragte und bat, die Frage zu wiederholen und den Begriff Spitzenvertreter zu definieren. Er sehe den Zusammenhang zum Beweisthema nicht und werde nicht antworten. Auch dass Vilimsky die Frage mehrmals umformulierte, nützte nichts.
Schlaff-„Gag“ mit Kreisky und Gestapo
Rosenkranz ließ die Frage zu und richtete sie an die Auskunftsperson, mit dem Zusatz „ja oder nein?“ „Herr Vorsitzender, Sie sind ein junger Mann“, entgegnete Schlaff, er wisse nicht, ob Rosenkranz wisse, was Kreisky zu Ja-oder-Nein-Fragen gesagt habe: Kreisky habe gesagt, diese Frage sei ihm zuletzt von der Gestapo gestellt worden.
Rosenkranz reagierte empört und meinte, er weigere sich, den Ausschuss in irgendeiner Form mit Methoden des „Dritten Reichs“ in Verbindung zu bringen. Auch Petzner wies solche Vergleiche zurück und ließ Schlaff wissen, dass er sich von ihm „veräppelt“ fühle. Schlaff entschuldigte sich daraufhin, er habe sich nur einen „Gag“ erlaubt.
„Wenn Sie mich nicht überzeugen, antworte ich nicht“
Zur Frage selbst (ob er Kontakt mit Ausschussmitgliedern hatte) bekräftigte er, keinen Zusammenhang mit dem Beweisthema zu sehen - „wenn Sie mich nicht überzeugen, dass ich antworten muss, dann antworte ich nicht“, die Konsequenzen nehme er in Kauf. Rosenkranz wies den Investor auf die Möglichkeit von Beugestrafen hin, wenn man Fragen einfach nicht beantwortet.
Nachdem ihm - nach weiteren Diskussionen - auf Wunsch eine Liste mit den Mitgliedern des Ausschusses vorgelegt wurde, ließ Schlaff den Ausschuss wissen, dass er eine „Ausnahme“ mache, „die Antwort lautet: Nein“. Die folgende Frage, ob er Kontakt mit Spitzenvertretern der Parteien hatte, wollte er zuerst mangels Zusammenhangs wieder nicht beantworten, dann entschlug er sich.
Debatte über Vertrauensanwalt
Der Ausschuss hatte zäh begonnen, es wurde zu Beginn für eine Geschäftsordnungsdebatte unterbrochen. Grund war ein Antrag gegen Schlaffs Vertrauensanwalt. ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon, der Kritik an den Argumenten der Opposition geübt hatte, legte übrigens Wert auf die Feststellung, dass er lediglich den Zeitpunkt des Antrags auf einen Ausschluss des Vertrauensanwalts für „unanständig“ halte und nicht den Antrag selbst. Vilimsky wollte von Schlaff wissen: „Warum sind Sie überhaupt gekommen?“
„Wären schneller, wenn Sie sich benehmen würden“
Petzner lieferte Schlaff ein heftiges Wortduell. Wie schon zuvor bei der Fragerunde durch Vilimsky verstrich auch die siebenminütige Fragezeit von Petzner durch Fragen zur Verfahrensordnung und verbales Geplänkel. So verbat sich Petzner, dass Schlaff während seiner Befragung mit seinem Vertrauensanwalt „tuschele“. „Wir wären schneller, wenn Sie sich benehmen würden“, so Petzner. Schlaff verbat sich daraufhin derartige Belehrungen. Unterbrochen wurden die verbalen Scharmützel durch angebliche Akustikprobleme. „Jetzt haben Sie schon wieder nicht laut genug gesprochen“, meinte etwa Schlaff zu Petzner.
„Was hat die Frage mit dem Ausschuss zu tun?“
Die SPÖ verzichtete mit Hinweis auf die zahlreichen Entschlagungen von Schlaff auf dessen Befragung. Der grüne Abgeordnete Pilz hatte hingegen schon Fragen - die allerdings fast durchwegs durch Entschlagung „beantwortet“ wurden. „Was hat die lange Frage mit dem Ausschuss zu tun?“, wollte etwa Schlaff von Pilz wissen. Er warf dem Grünen „Unterstellungen“ vor. „Ich bin ja nicht ganz deppert, ich finde, dass diese Form der Befragung unzulässig ist“, hielt der Investor fest.
„Bin kein Mitglied einer Geheimloge“
Wenig Glück hatte auch Amon. „Ich entschlage mich“, kam nahezu stakkatoartig, verbale Scharmützel blieben aber aus. Den potenziellen Kronzeugen der Justiz, Gernot Schieszler, kenne er nicht, so Schlaff. Ob er den ehemaligen TA-Chef Boris Nemsic kenne, wollte Schlaff nicht beantworten. Die ehemaligen FPÖ-Spitzenpolitiker und Lobbyisten bzw. Werber Walter Meischberger und Gernot Rumpold hingegen kenne er nicht. Aber eines stellte er klar: „Ich bin kein Mitglied einer Geheimloge.“
Pilz „fadisierte“ Schlaff
Auch in der Befragung am Nachmittag gelang es den Abgeordneten nicht, relevante Informationen zu den TA-Ostgeschäften von Schlaff zu erfahren. Schlaff machte wie schon zuvor ausführlich von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch.
Auch der Ton änderte sich im Laufe der Befragung nicht: „Wenn das amtsbekannt ist, warum fragen Sie mich dann? Das ist ja dann eine Häklerei“, meinte Schlaff etwa zu einer Frage von Pilz. Dieser sah das anders: „Es geht um organisierte Kriminalität, da scheint mir der Ausdruck ‚Häklerei‘ völlig unangebracht.“ Schlaff blieb unbeeindruckt und teilte Pilz im weiteren Verlauf auch mit, dass ihn dessen „Vorträge“ „fadisieren“, man möge ihn aufwecken, wenn eine Frage gestellt wird.
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