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Ende „bedauerlich“

U-Ausschüsse als Minderheitenrecht fordert Klaus Hoffmann, der Verfahrensanwalt im nun zu Ende gehenden Korruptionsuntersuchungsausschuss. Derzeit kann ein U-Ausschuss nur von einer Mehrheit, also eigentlich nicht ohne Regierungsparteien eingesetzt werden.

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Auch für Beschlüsse, etwa welche Zeugen geladen werden, braucht es die Mehrheit. Die Kontrolle sei damit indirekt abhängig von der Regierung, die ja eigentlich kontrolliert werden soll - das sei letztlich nicht im Sinne der Bundesverfassung, findet der frühere Rechtsanwaltskammer-Präsident. Für ihn ist diese Regelung problematisch. Er spricht sich dafür aus, dass künftig ein Viertel der Abgeordneten einen U-Ausschuss einsetzen und auch Beweisbeschlüsse fassen kann.

Fristsetzungsantrag diktiert Ende

Nicht nur dem aktuellen U-Ausschuss wurde seitens der Regierungsparteien ein Ende per Fristsetzungsantrag diktiert. Wenn U-Ausschüsse Minderheitenrecht werden, müsse man sich auch anschauen, in welcher Form man dieses Instrument anwenden könne, meinte Hoffmann dazu. Es müsse aber auch möglich sein, „ausufernde“ Untersuchungen zu beenden. Um Missbrauch zu verhindern, könnte man zum Beispiel die Zahl der U-Ausschüsse pro Legislaturperiode begrenzen, schlug Hoffmann vor.

Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann

APA/Helmut Fohringer

Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann (li.) begleitete die Sitzungen

Hoffmanns Bilanz des Korruptionsuntersuchungsausschusses ist gespalten: Einerseits habe es positive Auswirkungen gegeben, verwies er auf mehrere Gesetzesänderungen. Andererseits sei es „bedauerlich“, dass jetzt der Auftrag „nicht wirklich zu Ende geführt wird“.

So seien die Themen nach der Sommerpause (Inseratenaffäre, Staatsbürgerschaftsvergaben und Telekom-Austria-Ostgeschäfte) „nicht so gründlich“ abgearbeitet worden, es habe beispielsweise nur eine „geringe Zahl“ an Auskunftspersonen gegeben. Dass Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nicht im Ausschuss ausgesagt hat, sei dessen „persönliche Entscheidung“, glaubt Hoffmann - „hätte er wollen, hätte er wohl eine Einladung bekommen“.

„Einigermaßen faires Verfahren“

Insgesamt ist Hoffmann der Meinung, dass die Befragungen „einigermaßen im Rahmen eines fairen Verfahrens“ abliefen. „Hin und wieder ist es hart gewesen“, und es habe auch persönliche Attacken auf Zeugen gegeben. Es sei ihm aber gelungen, die „Problematik der Unterstellungen“ zu relativieren - so habe etwa der grüne Mandatar Peter Pilz zum Schluss immer hinzugefügt, wenn es sich um seine persönliche Meinung handelte.

Bezüglich des Vorsitzes hatte Hoffmann vor gut einem Jahr, also noch vor dem eigentlichen Start, bei der Grünen Gabriela Moser einen Mangel an Erfahrung vermutet. In der Nachbetrachtung meinte Hoffmann, dass Walter Rosenkranz (FPÖ) durch seine Erfahrung als Anwalt in der Auslegung von heiklen Rechtsfragen sicherer sei, „als es Moser sein kann“. Bis zur letzten Sitzung im Juli habe Moser den Vorsitz gut geführt, eben bis zu einer „Panne“ bei der Auswertung einer Abstimmung. Es sei ihr aber „hoch anzurechnen“, dass sie den Weg frei gemacht habe.

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