Experten staunen über Strenge
Am Tag nach den erstinstanzlichen Urteilen im Birnbacher-Prozess teilen auch Experten die Überraschung über die Härte der Urteile - unbedingte Haftstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren für alle Beteiligten. Damit wachsen die Zweifel, ob der Richterspruch des Klagenfurter Schöffensenats eine Verhandlung in zweiter Instanz „überleben“ wird. Dass es zu einer solchen kommt, ist wahrscheinlich: Die Anwälte der Beschuldigten hatten schon im Prozessverlauf das ihre getan, um möglichst viele Argumente zu schaffen, damit das Verfahren von vorne beginnen muss.
Lesen Sie mehr …