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Erste Frist endet im September 2014

Die Aus- und Weiterbildungsbedingungen für Lkw-Lenker im Güterverkehr sind EU-weit bereits 2009 verschärft worden. Künftig müssen alle Berufskraftfahrer, die Güter befördern wollen, alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das erste Mal endet diese Frist im September 2014.

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In den Kursen werden Themen wie Ladungssicherung, Brems- und Sicherheitstechnik, juristische Fragen, Gesundheit im Fahrerjob und eine ökonomische und umweltschonende Fahrweise behandelt. Wer seinen Lkw-Führerschein erst 2009 oder später gemacht hat, muss zusätzlich eine Grundqualifikationsprüfung ablegen. Dabei wird gezielt die Eignung für den Beruf des Kraftfahrers überprüft.

„Die Kurse bringen schon etwas“, so Franz Wolfsberger, Geschäftsführer eines Speditionsunternehmens und stellvertretender Fachverbandsobmann der Transporteure in der Wirtschaftskammer Oberösterreich, obwohl die Spediteure anfangs skeptisch gewesen seien: „Es kostet vor allem bei Fahrern, die schon länger im Beruf stehen, Überzeugungsarbeit.“

Großteil hat Kurse noch nicht besucht

Der Großteil der Lkw-Lenker hat bisher noch keine Kurse besucht. „Das könnte aufgrund der vorhandenen Ressourcen eng werden“, warnt Gerhard Blümel, Leiter der ÖAMTC-Berufsfahrerakademie. Im schlimmsten Fall komme es auch zu Engpässen an Fahrern, denn nur mit diesem Nachweis werde es erlaubt sein, weiterhin Güter zu transportieren.

Der ÖAMTC-Experte glaubt, dass viele Spediteure aufgrund der Erfahrung der Krisenjahre 2008 und 2009 zögern: „Das war für die Spediteure ein Kampf ums Überleben. Weiterbildungsmaßnahmen sind undenkbar gewesen.“ Jetzt würden viele Unternehmer warten, aus Angst, einem Fahrer die Weiterbildung zu bezahlen und ihn kurz danach an die Konkurrenz zu verlieren.

Unternehmer zahlen, Fahrer geben Zeit

Allerdings sei nur im Kollektivvertrag der Güterbeförderung geregelt, dass die Unternehmen die Kosten für die Ausbildung übernehmen und die Fahrer die Zeit zur Verfügung stellen, betont Verkehrsexperte Richard Ruziczka von der Arbeiterkammer Wien. Dass die Fahrer Ruhezeiten für die Ausbildung zur Verfügung stellen müssen, sei an sich schon zu kritisieren, allerdings unterliegen rund 50 Prozent der Lenker anderen Kollektivverträgen wie Metall, Bergbau und Handel. Ruziczka: „In diesen Verträgen gibt es solche Regeln noch nicht und damit auch keine freiwillige Kostenübernahme durch die Unternehmen.“

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