Themenüberblick

Verfassungsgericht gibt grünes Licht

Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum künftigen Euro-Rettungsfonds ESM soll der Mechanismus am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Das teilte Euro-Gruppe-Chef Jean-Claude Juncker am Mittwoch in Luxemburg mit. „Ich plane, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am Rande des Euro-Gruppe-Treffens am 8. Oktober in Luxemburg einzuberufen“, so Juncker.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

In dem Gremium sind die Finanzminister der 17 Euro-Länder vertreten. Er freue sich nun auf die Vollendung der ausstehenden Schritte, die zum Inkrafttreten des ESM noch fehlten, sagte Juncker. Der europäische Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin werde in Kraft treten, sobald er von zwölf Euro-Ländern ratifiziert sei, jedoch nicht vor dem 1. Jänner 2013.

Haftungsgrenze von 190 Milliarden

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Damit blieben die Eilanträge mehrerer Kläger gegen den ESM und den Fiskalpakt überwiegend erfolglos. Ohne eine Beteiligung Deutschlands hätte der ESM nicht in Kraft treten können. Wegen der Klagen in Deutschland war dieser bereits für den Juli geplante Schritt verzögert worden.

Die vereinbarte Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro dürfe aber nur mit Zustimmung des Bundestags erweitert werden, machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe deutlich. Das Gericht stärkte damit erneut die Rechte des Parlaments. Es dürfe keine Verträge geben, die den deutschen Beitrag zum ESM automatisch anheben können.

„Starkes Signal an Europa“

Mit der Entscheidung kann Deutschland dem ESM unter Erklärung völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Die Bundesrepublik hat bisher als einziges Euro-Land den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) noch nicht ratifiziert. Auch der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzte Fiskalpakt mit einer Schuldenbremse kann nun von Deutschland ratifiziert werden.

Merkel begrüßte das Urteil. „Das ist ein guter Tag für Deutschland, und es ist ein guter Tag für Europa“, sagte Merkel am Mittwoch in der Generaldebatte im Bundestag. Deutschland sende damit ein „starkes Signal an Europa“.

Anleihenkauf der EZB wird noch geprüft

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, lehnte das Gericht ab.

Die Auswirkungen des geplanten unbeschränkten Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB werde das Gericht erst im Hauptsacheverfahren prüfen. Dann werde festgestellt, ob dieses Verfahren den Rahmen der deutschen Zustimmungsgesetze sprenge. „Ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedsstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbots monetärer Haushalsfinanzierung (...) untersagt“, heißt es in dem Urteil.

Einige „Unsicherheiten“

„Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen“, sagte Voßkuhle. „Daher waren die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.“ Andererseits gebe es einige „Unsicherheiten“ bei der Auslegung des ESM-Vertrags. Deshalb seien Vorbehalte erforderlich, um die Haftungsbegrenzung sowie eine ausreichende Beteiligung von Bundestag und Bundesrat zu sichern.

Deutschland dürfe sich finanzpolitisch stärker an Europa binden, heißt es im Urteil. Dadurch werde das Budgetrecht des Bundestages „nicht ohne weiteres in rügefähiger Weise verletzt“. „Für die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie kommt es vielmehr entscheidend darauf an, dass der Deutsche Bundestag der Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird.“

37.000 Bürger unterstützten Beschwerden

Über die „Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets habe das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Voßkuhle. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, „die direkt vom Volk gewählt sind“.

Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Zu den Beschwerdeführern zählen Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen. Die Kritiker beanstandeten eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen.

Faymann: Wichtiger Schritt

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sieht in der Entscheidung „einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro“, der wesentlich sei „für die Zukunft Europas“. Das erklärte Faymann am Mittwoch in einer Aussendung. Ein Kanzlersprecher verwies gegenüber der APA darauf, dass der Nationalrat ohnehin die Entscheidungsgewalt besitze, die das deutsche Verfassungsgericht nun dem Bundestag zusprach: Eine Veränderung des Kapitalanteils Österreichs im ESM könne nur unter Mitwirkung des Parlaments erfolgen.

Das Karlsruher Urteil zum sei „wichtig“ für Europa und die Rechtssicherheit, betonte Bundespräsident Heinz Fischer. Er unterstrich, dass es in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Rechtsauffassung ausgefallen sei und weder der ESM noch der Fiskalpakt einen „Verfassungsbruch darstellen würden“.

Auch Fekter erfreut

Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) zeigte sich erfreut über die Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter. „Ich bin erleichtert, dass das Urteil so klar ausgefallen ist“, sagte sie am Mittwoch zur APA. Auch die Haftungsgrenze Österreichs sei mit 19 Mrd. gedeckelt. Für eine Erhöhung des ESM-Stammkapitals und der Abrufsumme sei die Zustimmung des Nationalrates notwendig.

„Das Urteil ist keine Überraschung“, meinte Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP). Er sei immer schon von der Verfassungskonformität ausgegangen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland: „Dennoch ist das eine gute und wichtige Entscheidung.“ Es handle sich dabei um das „endgültige Startsignal für den Euro-Rettungsschirm“, so der Vizekanzler in einer Aussendung.

Links: