Themenüberblick

Start bereits 2013

Die EU-Kommission hat mit dem Vorschlag für eine einheitliche europäische Bankenaufsicht in der Euro-Zone den Kernvorschlag für eine Bankenunion vorgelegt. Andere Elemente wie eine gemeinsame europäische Einlagensicherung und ein europäischer Abwicklungsfonds für Pleitebanken sollen nach dem Wunsch der EU-Behörde heuer beschlossen werden. Im Folgenden ein Überblick über den neuen Aufsichtsmechanismus unter Oberhoheit der Europäischen Zentralbank (EZB).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die neue Bankenaufsicht soll alle rund 6.000 Banken in der Euro-Zone abdecken. Die EU-Kommission begründet das mit Erfahrungen aus der Finanzkrise, wonach auch relativ kleine Banken eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen können. Das Ausmaß der täglichen Überprüfung kann zwar je nach Größe der Bank variieren, letztlich entscheidet die EZB aber über alle Banken in der Euro-Zone.

EZB als Bankenhüter

Der „einheitliche Aufsichtsmechanismus“ soll schon mit 1. Jänner 2013 starten. Die EZB darf ab dann volle Aufsichtsverantwortung über alle Finanzinstitute übernehmen, vor allem jene, die um öffentliche Unterstützung angesucht oder solche erhalten haben. Von 1. Juli 2013 an werden alle Banken, die systemrelevant sind, unter die neue Aufsicht der EZB gestellt. Ab 1. Jänner 2014 soll der neue Aufsichtsmechanismus alle Banken in der Euro-Zone abdecken.

Die EZB erteilt und entzieht allen Kreditinstituten in der Euro-Zone die Lizenz. Sie darf Übernahmen und den Verkauf von Reserven beurteilen, sie darf auch höhere Aufsichtserfordernisse und zusätzliche Kapitalpuffer für die Banken beschließen, wenn sie das für notwendig erachtet. Die EZB darf als Aufsichtsbehörde frühzeitig intervenieren, wenn ein Risiko für den Fortbestand einer Bank besteht.

Eígene „Stresstests“

Außerdem darf die EZB „Stresstests“ durchführen, die bestehenden „Stresstests“ der derzeitigen Europäischen Bankenaufsicht (EBA) sollen weiterbestehen. Die EZB darf ferner zusammen mit der EU-Kommission die mögliche öffentliche Rekapitalisierung von Banken beurteilen. Es liegt auch an der EZB, eine gemeinsamer Position der Mitgliedsstaaten im Aufsichtsgremium und im Managementboard der EBA für all diese Aufgaben zu koordinieren. Die EZB übernimmt von den nationalen Aufsichtsbehörden auch Befugnisse, wenn es um die neuen Eigenkapitalrichtlinien (CRD IV/Basel III) geht.

EBA weiter für Regulierung zuständig

Alle nicht der EZB übertragenen Aufgaben bleiben bei den nationalen Aufsehern, zum Beispiel Fragen des Konsumentenschutzes, die Überwachung von Bezahldiensten, die Aufsicht über Kreditinstitute von Drittstaaten, der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, bestimmte tägliche Kontrollen. Die EBA bleibt für die Bankenregulierung für alle 27 EU-Staaten zuständig. Sie wird von der EU-Kommission beauftragt einheitliche Aufsichtsregeln für alle 27 EU-Staaten zu erstellen.

Links: