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„Von Gericht entscheiden lassen“

Bettina Wulff, die Gattin des im Sommer über mehrere Affären gestolperten Ex-Bundespräsidenten Christian, will mit Klagen offensiv Gerüchten über ihre Vergangenheit entgegentreten. Während der TV-Moderator Günther Jauch nachgab und eine Unterlassungserklärung unterzeichnete, lässt es der ebenfalls geklagte Internetkonzern Google auf eine gerichtliche Klärung ankommen.

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Durch die Klage gegen Google soll verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ in der Suchzeile der Google-Website durch die automatische Vervollständigungsfunktion Begriffe wie „Rotlicht-Vergangenheit“ und „Escort“ auftauchen. Zuvor hatte Wulff laut „Süddeutscher Zeitung“ („SZ“) eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ein einschlägiges Vorleben falsch seien.

Der Internetkonzern Google weist jedoch die Vorwürfe von Bettina Wulff in Zusammenhang mit seiner sogenannten Autovervollständigungsfunktion bei Suchanfragen zurück. Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, so Google-Sprecher Kay Oberbeck. Und Overbeck sagte, der Konzern werde nun seine eigene Darstellung des Falles an das Gericht schicken. Dann werde man „das Gericht entscheiden lassen“.

Google: Von Nutzern generiert

Google schlage die Suchbegriffe nicht selbst vor, sondern die in der Autovervollständigung angezeigten Begriffe seien zuvor von Google-Nutzern eingegeben worden, rechtfertigt sich Google. Das Unternehmen wolle die Klage offenbar zum Anlass nehmen, um grundsätzlich zu klären, ob ein Internetunternehmen für automatisch generierte Inhalte juristisch zur Verantwortung gezogen werden könne, so die „SZ“.

Overbeck verweist darauf, dass es in Deutschland bereits fünf Klagen nach dem gleichen Muster gegeben habe, die alle abgewiesen worden seien - eine davon bereits in zweiter Instanz.

Offene juristische Frage

„SZ“ berichtet aber von Fällen in anderen Ländern, wo Google sehr wohl verurteilt wurde. Demnach erhielt ein User in Italien recht, weil er sich durch die Autovervollständigung als Schwindler verunglimpft gesehen habe.

Publicity und ein Buch

Noch im September erscheint ein Buch über Bettina Wulffs Leben. Die Publicity kommt dabei wohl kaum ungelegen. Unklar ist, ob der Zeitpunkt für die Einreichung der Klagen gezielt gewählt wurde. Immerhin geht Wulff seit Monaten gegen zahlreiche Medien vor.

Und in Japan sei Google per Gerichtsentscheid gezwungen worden, die Autovervollständigung im Fall eines bestimmten Namens zu ändern. In Frankreich wiederum habe sich Google mit mehreren Organisationen geeinigt, dass bei der Suche nach Prominenten bei der Suchfunktion als Vorschlag das Wort „Jude“ nicht mehr vorkommt. Der Innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, plädierte dafür, diese Fragen juristisch „durchzuexerzieren“.

Zu der Klage von Wulff gegen den Internetkonzern Google sagte er: „Wir stehen vor einem hochbrisanten Musterprozess gegen hochgradige Verleumdung und schwerste Verletzung durch das Medium Internet und der Frage, ob das alles ungesühnt hingenommen werden muss.“

SPD fordert Aufklärung

Die SPD forderte von Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) unterdessen Aufklärung über den Ursprung der Gerüchte zu Bettina Wulff. „David McAllister muss die Vorwürfe schnell aufklären“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der „Bild am Sonntag“. Es besteht der Verdacht, dass 2006 Gerüchte über eine Rotlicht-Vergangenheit der Ehefrau des damaligen Regierungschefs Christian Wulff gezielt aus der CDU in Hannover gestreut worden waren.

Als Wulff als deutscher Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in seiner Zeit als Landesregierungschef in die Kritik geriet, gelangten auch die Gerüchte über die Vergangenheit seiner Ehefrau wieder in die Öffentlichkeit. McAllister, der Wulff nach seinem Wechsel in das Amt des Bundespräsidenten als niedersächsischer Parteivorsitzender und Ministerpräsident nachfolgte, wollte sich auf Nachfrage der „Bild am Sonntag“ nicht zu dem Verdacht äußern, dass es sich bei den Gerüchten um eine parteiinterne Intrige handelte.

Jauch beugt sich Bettina Wulff

Bettina Wulffs Anwalt Gernot Lehr bestätigte, „dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internetaktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen“. Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden.

Auch Jauch erkannte nach Einreichung der Klage den Anspruch auf Unterlassung an. Zugleich verteidigte er sich gegen Vorwürfe, Ende 2011 in seiner Talksendung Gerüchte über das angebliche Vorleben der damaligen „First Lady“ verbreitet zu haben.

„Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der ‚Berliner Zeitung‘ zitiert“, sagte Jauch am Samstag in einer über seinen Anwalt herausgegebenen Erklärung in Berlin. „Wer daraus eine Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben“, sagte Jauch mit Blick auf die Sendung am 18. Dezember 2011.

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