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Einstimmiges Urteil

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist am Freitag in Oslo bei der mit Spannung erwarteten Urteilsverkündung für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Einstufung von Breiviks Geisteszustand stand im Prozessmittelpunkt.

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Nach Angaben der Vorsitzenden des fünfköpfigen Richterteams, Wechne Elizabeth Arntzen, fiel das Urteil einstimmig. Weil das Gericht zusätzlich zur Höchststrafe eine Sicherungsverwahrung verhängte, die alle fünf Jahre verlängert werden kann, bleibt unklar, ob Breivik jemals wieder das Gefängnis verlassen wird. Breiviks Verteidiger Geir Lippestad hatte die Norweger dennoch vorab gewarnt: „Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass der nun Verurteilte eines Tages wieder freikommen kann.“ Berufung werde es vonseiten der Verteidigung keine geben, wie Breivik selbst vor Gericht bekanntgab.

Breivik im Gerichtssaal

APA/EPA/SCANPIX NORWAY/Cornelius Poppe/POOL NORWAY OUT

Breivik bei seiner Ankunft im Gerichtssaal

Kritik an erstem Gutachten

Arntzen begründete unter Verweis auf die Schuldfrage, warum nicht auf geisteskrank entschieden wurde. Sie halte es für „prinzipiell bedenklich, Verbrecher von Schuldfähigkeit freizusprechen, indem man ihre Gesinnung für krankhaft erklärt“. Kritisiert wurde von den Richtern auch jenes rechtspsychologische Gutachten, in dem Breivik für unzurechnungsfähig erklärt wurde. Die Experten hätten nicht genug Gewicht auf Breiviks politische Einstellung gelegt.

Breiviks Äußerung, er befinde sich im Bürgerkrieg, müsse beispielsweise nicht zwingend als Anzeichen für eine Psychose gewertet werden, sondern könne auch im politischen Kontext gesehen werden. „Das Gericht ist der Meinung, dass der Angeklagte keine Zwangsvorstellungen im klinischen Sinne hatte“, sagte Arntzen.

Für die Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit spielten laut Arntzen etwa Breiviks Äußerungen zum angeblichen Tempelritterorden eine Rolle. Nachforschungen der Polizei hätten ergeben, dass die Organisation wahrscheinlich nicht existiere. Daraufhin habe Breivik seine Aussagen dazu während des Verhörs angepasst und die Darstellung aus seinem Manifest als „pompös“ oder übertrieben bezeichnet. Im Falle von Unzurechnungsfähigkeit hätte Breivik die - auch lebenslang mögliche - Zwangseinweisung in eine geschlossene Anstalt gedroht.

Keine lebenslange Haftstrafe

Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe in ihrem Strafrecht abgeschafft haben. Das Rechtssystem des Landes kennt eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Ein Gericht kann aber bereits bei der Urteilsverkündung eine Verwahrung („forvaring“) verhängen, deren Ende ungewiss ist.

Besonders grausam

Wie Richter Arne Lyng bei der mehrstündigen Urteilsverkündigung sagte, habe sich Breivik mit dem Blutbad in Oslo und auf der Insel Utöya für die härteste Strafe qualifiziert. „Die Morde wurden auf eine besonders grausame Weise durchgeführt.“

Breivik plädierte auf Freispruch

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und so acht Menschen getötet. Später hatte er in einem grausamen Blutbad auf der Fjordinsel Utöya 69 meist jugendlichen Sozialdemokraten das Leben genommen. Der 33-Jährige hatte seine Taten vor Gericht gestanden, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als „grausam, aber notwendig“ und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten.

Die Richter Arne Lyng und Wenche Arntzen

Reuters/Heiko Junge/NTB Scanpix/Pool

Die Richter Lyng und Arntzen vor der Urteilsverkündung

Breivik reagierte mit einem zufriedenen Lächeln auf den Urteilsspruch. Wie bereits zu Beginn der Urteilsverkündung hob er unmittelbar vor dem Verlassen des Gerichtssaales erneut die geballte rechte Faust zum Gruß. Während die Richter die 90 Seiten lange Urteilsbegründung verlasen, machte er sich immer wieder Notizen und flüsterte mit seinen Verteidigern.

Im Juni hatte Breivik in seinem Schlusswort auf Freispruch wegen „Notwehr“ plädiert, da er mit seinen „präventiven Angriffen“ sein Volk, seine Kultur und sein Land vor einer Islamisierung habe bewahren wollen. Erklärtes Ziel war es für ihn aber, als schuldfähig eingestuft zu werden, damit seine Ideen, die er auf mehr als 1.500 Seiten in einem rassistischen „Manifest“ darlegte, nicht als Wahnvorstellungen eines Geisteskranken abgestempelt werden. Eine Einweisung in die Psychiatrie wäre für ihn „schlimmer als der Tod“.

Auch Opfer waren uneins

Im Gegensatz dazu plädierte die Staatsanwaltschaft auf unzurechnungsfähig. Es sei „schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht psychotischen in eine Zwangspsychiatrie“. Zwei Gutachten waren während des Prozesses aber zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen.

Die Frage nach der Schuldfähigkeit spaltete bis zuletzt nicht nur Experten und Juristen - auch die Angehörigen der Opfer und Opfervertreter zeigten sich nach zehn Wochen Prozessdauer und der Anhörung von fast 150 Zeugen gespalten. Sie einte jedoch die Hoffnung, dass Breivik unabhängig von diesem Befund den Rest seiner Tage hinter Gittern verbringen werde. Auf den Richterspruch reagierten Angehörige der Opfer laut norwegischen Medienberichten gefasst und zufrieden.

Mammutverfahren

Der Prozess endete nach rund zehn Wochen und insgesamt 43 Gerichtstagen bereits am 22. Juni mit dem Schlussplädoyer der Verteidigung. Bei dem Mammutverfahren waren weit über 100 Zeugen geladen, davon rund 40 teils schwer verletzte Jugendliche, die das Massaker auf Utöya überlebt hatten.

Breivik war nach Paragraf 147 und 233 des norwegischen Strafgesetzes wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes angeklagt. Rund 800 Journalisten 170 norwegischer und internationaler Medien verfolgten allein den Prozessauftakt. An einigen Tagen wurde der Prozess von 2.000 Menschen live verfolgt - im Osloer Gericht und zahlreichen weiteren Gerichten im ganzen Land.

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