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Gericht erneut Bühne für Breivik?

Norwegen wartet auf das Urteil im wohl größten Prozess seiner Geschichte. Fünf Richter entscheiden am Freitag über das Schicksal des Massenmörders von Oslo und Utöya, Anders Behring Breivik. Während ein Schuldspruch angesichts des Geständnisses des 33-Jährigen außer Frage steht, war im Vorfeld völlig offen, wie das Gericht die Schuldfähigkeit Breiviks beurteilen wird.

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Wird der Attentäter für schuldfähig befunden, droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu 21 Jahren und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Die Justiz kann nach Ablauf der Strafe unbegrenzt eine Haftverlängerung von jeweils maximal fünf Jahren beschließen.

Keine lebenslange Haft

Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe in ihrem Strafrecht abgeschafft haben. Das Rechtssystem des Landes kennt eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Ein Gericht kann aber bereits bei der Urteilsverkündung eine Verwahrung („forvaring“) verhängen, deren Ende ungewiss ist.

Sollten die fünf Richter - zwei Berufs- und drei Laienrichter - unter dem Vorsitz von Wenche Elizabeth Arntzen mehrheitlich auf Unzurechnungsfähigkeit erkennen, wird er zur psychiatrischen Behandlung in eine geschlossene Anstalt zwangseingewiesen - möglicherweise bis zum Ende seines Lebens. Bei der Urteilsfindung hat das Urteil aller fünf Richter gleich großes Gewicht.

Auch Opfer uneins

Experten und Juristen zeigten sich auch rund zwei Monaten nach Prozessende weiter uneins. Aufhorchen ließ zuletzt etwa eine Umfrage unter norwegischen Psychologen und Psychiatern, die Breivik mehrheitlich für zurechnungsfähig hielten. Zuvor kamen zwei rechtspsychiatrische Gutachten zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Auch die Angehörigen der Opfer und Opfervertreter zeigten sich nach zehn Wochen Prozessdauer und der Anhörung von fast 150 Zeugen gespalten. Sie eint jedoch die Hoffnung, dass Breivik unabhängig von diesem Befund den Rest seiner Tage hinter Gittern verbringt. Außer Frage steht neben der Haltung des Angeklagten auch weiterhin der Standpunkt der Staatsanwaltschaft, die Breivik ungeachtet bestehender Zweifel und der sich widersprechenden Expertisen als unzurechnungsfähig eingestuft wissen will.

„Schlimmer als der Tod“

Für Breivik selbst besteht dagegen kein Zweifel, wie er während des zehnwöchigen Prozesses immer wieder erkennen ließ: Im Falle einer Verurteilung will er um jeden Preis als zurechnungsfähig gelten, damit seine Ideen, die er auf mehr als 1.500 Seiten in einem rassistischen „Manifest“ darlegte, nicht als Wahnvorstellungen eines Geisteskranken abgestempelt werden. Eine Einweisung in die Psychiatrie wäre für ihn „schlimmer als der Tod“.

Anwalt Geir Lippestad mit Anders Behring Breivik

APA/EPA/Scanpix Norway/Heiko Junge

Breiviks Verteidigung plädierte auf Freispruch

Diese Haltung wurde unmittelbar vor der mit Spannung erwarteten Urteilsverkündung auch von den für Breiviks Verteidigung tätigen Anwalt Tord Jordet erneut bestätigt: „Er ist nicht sehr nervös, sondern scheint ruhig und optimistisch zu sein“, als zurechnungsfähig eingestuft zu werden, so Jordet laut „Dagbladet“. Die von Geir Lippestad angeführte Verteidigung forderte auf Wunsch Breiviks das Gericht demnach auch auf, bei einer Verurteilung die Schuldfähigkeit festzustellen und somit eine Gefängnisstrafe zu verhängen.

In diesem Fall werde Breivik auf eine Berufung verzichten, so Lippestadt am Tag vor der Urteilsverkündung. Sehr wohl in Berufung gehen wolle Breivik aber, sollte das Gericht auf nicht schuldfähig entscheiden.

Kommentare für beide Fälle vorbereitet

Breivik habe nach Angaben der Verteidigung dennoch mehrere Kommentare für die Urteilsverkündung vorbereitet. Er wolle laut Lippestad ebenso für den Fall seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe wie für den Fall seiner Einweisung in die Psychiatrie vorbereitet sein. Unklar blieb bis zuletzt aber, ob das Gericht dem 33-jährigen Rechtsextremisten überhaupt erlauben wird, sich neuerlich öffentlich zu äußern. Laut der niederländischen Zeitung „de Volkskrant“ würde Breivik auch die Urteilsverkündung lediglich als Podium zur Verbreitung seiner Ideen nutzen.

Vor Gericht gestand Breivik, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und dem anschließenden Massaker auf der Insel Utöya an den Teilnehmern eines Jugendsommerlagers der Arbeiterpartei insgesamt 77 Menschen getötet zu haben. Dennoch plädierte er in seinem Schlusswort auf Freispruch wegen „Notwehr“, da er mit seinen „präventiven Angriffen“ sein Volk, seine Kultur und sein Land vor einer Islamisierung habe bewahren wollen.

Mammutprozess vor zwei Monaten beendet

Der Prozess gegen Breivik endete nach rund zehn Wochen und insgesamt 43 Gerichtstagen bereits am 22. Juni mit dem Schlussplädoyer der Verteidigung. Bei dem Mammutverfahren waren weit über 100 Zeugen geladen, davon rund 40 teils schwer verletzte Jugendliche, die das Massaker auf Utöya überlebt hatten. Allein für ihre Zeugenaussagen waren 16 Tage eingeplant.

Breivik ist nach Paragraf 147 und 233 des norwegischen Strafgesetzes wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes angeklagt. Rund 800 Journalisten von 170 norwegischen und internationalen Medien verfolgten allein den Prozessauftakt. An einigen Tagen wurde der Prozess von 2.000 Menschen live verfolgt - im Osloer Gericht und zahlreichen weiteren Gerichten im ganzen Land.

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