Problematische Datenverknüpfung
Ob mit Handy, Autonavigation oder Videokamera: Mit neuen und immer günstigeren Möglichkeiten für die Überwachung nimmt auch deren Einsatz zu, nicht zuletzt in Betrieben. Das Unrechtsbewusstsein sei bei Chefs und Vorgesetzten nicht immer gegeben, sagen Arbeitnehmervertreter.
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Wenn Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern keine Stundenaufzeichnungen mehr verlangen, weil das Diensthandy automatisch den Weg protokolliert und die Abrechnung direkt erfolgt, dann sieht das im ersten Moment nach einer Erleichterung für den Arbeiternehmer aus, ebenso wie das Navigationssystem, das im Dienstauto das Fahrtenbuch selbstständig führt.
Werden dabei allerdings pausenlos Daten übermittelt, der Mitarbeiter also laufend kontrolliert, wird dadurch nicht nur seine Menschenwürde berührt - der Mitarbeiter wird schlicht überwacht. Das komme in heimischen Betrieben immer häufiger vor, wie Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft GPA-djp gegenüber ORF.at sagten.
Direkte Ortung regt auf
Die AK verzeichnete laut AK-Juristin Gerda Heilegger in den letzten Jahren einen Anstieg der Anfragen zum Thema Überwachung am Arbeitsplatz von 300 bis 400 Prozent. Der größte Aufreger sei dabei das Thema Ortung, ob über Handy oder GPS-Systeme. Es gibt allerdings viele Überwachungsmöglichkeiten, und nicht alle arbeiten auf den ersten Blick immer nur zum Nachteil der Arbeitnehmer. Es kommt auf den Zweck und die genaue Verwendung an.
Überprüft etwa eine Software in einer Telefonzentrale, wie schnell ein Mitarbeiter einen Anruf entgegennimmt, kann das zum Vorteil der gesamten Belegschaft sein, wenn damit versucht wird, das Arbeitspensum gleichmäßig auf die Angestellten zu verteilen. Kritisch wird es, wenn diese Ergebnisse zum Beispiel mit Daten über die Internetnutzung oder vom Arbeiternehmer gewählten Telefonnummern kombiniert werden, weil der Arbeitgeber prüfen will, ob Mitarbeiter in der Stehzeit private Dinge erledigt haben.
Datenverwendung ist genau zu regeln
Eine Verknüpfung von Daten sei eine klare Überwachung, auch wenn das nicht allen Chefs und Vorgesetzten bewusst sei, so Helga Hons von der GPA-djp gegenüber ORF.at. Eine derartige Verknüpfung müsse wie auch andere Maßnahmen zur Kontrolle der Mitarbeiter genau geregelt werden. Zudem braucht es eine Zustimmung entweder durch den Betriebsrat oder den einzelnen Mitarbeiter, ansonsten können Betroffene klagen.
Auch der Einsatz von Videokameras sei genau zu regeln, so die Juristinnen. Die Frage sei immer, was der Dienstgeber will und ob das jeweilige Mittel das gelindeste ist, um das Ziel zu erreichen, so Hons. „Will der Arbeitgeber verhindern, dass Kunden stehlen, dass Arbeiternehmer stehlen oder Kunden seine Angestellten bestehlen oder gar bedrohen?“ Eine Lösung sei etwa, im Kassabereich nur die Hände zu filmen und nicht den ganzen Menschen. Wichtig sei, dass die Mitarbeiter über alle Maßnahmen informiert sind und dass die Verwendung der Daten genau geregelt ist.
Überwachung „sehr selten“ nachgefragt
Laut Anbietern von auch für die Überwachung einsetzbaren Systemen wird die Möglichkeit dazu von heimischen Betrieben „sehr selten“ nachgefragt. Rund drei Prozent würden die Möglichkeit der Ortung ihrer Mitarbeiter via GPS nutzen, sagte Bernd Pichlbauer, Geschäftsführer der Firma TimeTac, Anbieter von Zeiterfassungssystemen, zu ORF.at. Die Mitarbeiter würden immer im Vorhinein darüber informiert, TimeTac biete entsprechende Formulare an.
Die Kunden der Firma Software-Management GmbH würden zwar schon nach den Möglichkeiten der jeweiligen Lösung fragen, es gebe aber auch eine höhere Sensibilität, sagt Clemens Häusler auf Anfrage von ORF.at. Vielen reiche ein Fahrtenbuch, obwohl mit der Softwarelösung des Anbieters auch ganze Fahrzeugflotten geortet und organisiert werden können.
Theoretisch könnten die Kunden die durch die Software gesammelten Daten aber anfordern und diese dann mit anderen, etwa über die Arbeitszeit, verknüpfen. „Wir raten immer dazu, den eigenen Rechtsbeistand zu fragen“, so Häusler. Was der Kunde mit den Daten mache, sei seine Entscheidung.
Lkw-Fahrer stark überwacht
Flottenüberwachungen können bei Botendiensten und Speditionen zum Einsatz kommen und auch hier für eine optimale Verteilung der Fahrten sorgen. Lkw-Fahrer zählen wohl überhaupt zu den am meisten überwachten Personen, egal über direkte GPS-Ortung oder einfach über die Mautabrechnung.
Flottenbesitzer können beim heimischen Autobahnbetreiber ASFINAG Einzelleistungsinformationen über Mauttransaktionen abrufen, also Informationen darüber, welcher Lkw wann welche Mautstelle passiert hat. Was als Kontrollmöglichkeit für die Abrechnung gedacht ist, kann ebenso für die Überwachung genutzt werden - wie zum Beispiel auch der Einzelnachweis für Firmenhandys.
Einsatz bei Gericht möglich
Sollte ein Arbeitergeber bei der widerrechtlichen Auswertung von Daten erkennen, dass sich ein Angestellter ebenfalls rechtswidrig verhalten hat, kann er diese Beweise laut den Juristinnen von AK und Gewerkschaft bei Gericht auch einsetzen. So konnte ein Arbeitergeber, der die E-Mails einer Angestellten gescannt hatte, diese bei Gericht gegen sie verwenden: Sie hatte in ihrer Arbeitszeit heiße Liebesbriefe an ihren Freund geschrieben.
Nadja Igler, ORF.at
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