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Seit zwei Jahren „auf der Flucht“

Der Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, Julian Assange, hat mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten vor allem den Zorn der US-Regierung auf sich gezogen. Seine Festnahme in England erfolgte aber nach Vergewaltigungsvorwürfen aus Schweden. Assange kämpft seit Monaten gegen eine drohende Auslieferung. Eine Chronologie:

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Juli 2010: WikiLeaks veröffentlicht im „Afghanischen Kriegstagebuch“ über 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch.

August 2010: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Zwei Frauen haben sich mit entsprechenden Vorwürfen gemeldet. Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Nach wenigen Stunden hebt die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelt aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgen mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung.

Oktober 2010: Im „Tagebuch des Irak-Krieges“ veröffentlicht WikiLeaks fast 400.000 Geheimdokumente.

November 2010: Schwedens Justiz stellt erneut einen Haftbefehl aus. Es gilt als sicher, dass sich der Gesuchte in England aufhält. Ein EU-weiter Haftbefehl scheitert zunächst an einem Formfehler. Schweden bessert nach.

Mit der Veröffentlichung von mehr als 250.000 vertraulichen Informationen aus US-Botschaften sorgt WikiLeaks erneut für Aufsehen.

Dezember 2010: Die britische Polizei verhaftet Assange. Nach einer Woche Untersuchungshaft wird er gegen eine Kaution von umgerechnet 288.000 Euro entlassen, muss aber eine elektronische Fußfessel tragen. Das Tauziehen um die Auslieferung beginnt. Assange befürchtet nach einer Überstellung nach Schweden eine Auslieferung oder „illegale Verschleppung“ in die USA. Dort seien weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen.

Februar 2011: Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons gibt dem Auslieferungsbegehren nach Schweden statt. Assange strengt ein Berufungsverfahren vor dem obersten Zivilgericht, dem High Court, an.

November 2011: Assange verliert vor dem High Court, legt aber Einspruch gegen die Entscheidung ein.

Dezember 2012: Der High Court entscheidet in zweiter Instanz, der Fall Assange dürfe dem Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, vorgelegt werden.

Februar 2012: Die Verhandlung vor dem Supreme Court endet nach zwei Tagen ohne Bekanntgabe des Urteils.

Mai 2012: Der Supreme Court verkündet, dass Assange an Schweden ausgeliefert werden kann. Die Assange-Anwälte können binnen 14 Tagen beantragen, das Verfahren neu aufzurollen, was sie auch tun.

Juni 2012: Assange scheitert vor dem Supreme Court mit seinem Einspruch gegen die Auslieferung. Er kann jetzt noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg ziehen. Am 19. Juni flüchtet Assange in die ecuadorianische Botschaft in London und stellt einen Antrag auf Asyl in Ecuador.

August 2012: Ecuador gewährt Assange diplomatisches Asyl. Großbritannien beharrt dennoch auf dessen Verhaftung und Auslieferung.

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