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Zwei Millionen Daten verkauft

Zwei Millionen Daten aus Exekutionsverfahren, darunter der Name des Schuldners und die Höhe des Geldbetrags, sollen Justizbedienstete an den Chef einer Auskunftei, die mit Daten über die Kreditwürdigkeit handelt, verkauft haben. Insgesamt 14 Personen müssen sich nun dafür verantworten.

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Für Hans Zeger, Chef der Datenschutzorganisation ARGE Daten, ist der Fall der bisher größte Datenmissbrauch im öffentlichen Bereich in Österreich, wie er gegenüber Ö1 sagte. Er schätzt, dass bis zu 700.000 Österreicher davon betroffen sind. Die zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wollte die Zahlen gegenüber dem Ö1-Morgenjournal nicht bestätigen. Laut ihren Angaben ist kein finanzieller Schaden entstanden.

Viele Daten fehlerhaft

Viele Daten waren laut Zeger fehlerhaft, es hätten Beträge nicht gestimmt, oder es waren überhaupt die falschen Personen. So waren dann auch unbescholtene Bürger plötzlich nicht mehr kreditwürdig. Öffentlich bekannt wurde der Fall 2011, nachdem es 2010 laut Justizministerium mehrere Anzeigen gegeben hatte, darunter vom BZÖ-EU-Abgeordneten Ewald Stadler, dem bei einem versuchten Handykauf die Bonität abgesprochen worden war.

Datenleck über viele Jahre

Zeger selbst hatte laut eigenen Angaben bereits davor Anzeige gegen unbekannt erstattet, nachdem immer wieder Daten aus Exekutionsverfahren aufgetaucht waren, deren Quelle nicht bestimmbar war. Lange Zeit konnten Anwälte auf Exekutionsdaten zugreifen, das wurde aber auf Betreiben der ARGE Daten gesetzlich unterbunden.

Fast zehn Jahre lang sollen die 13 Justizbediensteten, darunter Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher, bundesweite Daten an die Auskunftei für Preise von 1.600 bis 130.000 Euro - je nach Umfang - verkauft haben, die der Betreiber der Auskunftei dann in seine Datenbank einspeiste und schließlich weiterverkaufte, so die Korruptionsstaatsanwaltschaft - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Käufer wusste nichts von Herkunft

Beim Speichern der Daten soll er ziemlich wahllos vorgegangen sein, wodurch es zu Fehlern kam. Auch er muss sich vor Gericht verantworten. Dem Unternehmen, das von ihm die Daten gekauft hatte, konnte im Ermittlungsverfahren laut Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden, von der Herkunft der Daten gewusst zu haben.

Ein Großteil der angeklagten und mittlerweile suspendierten, entlassenen oder pensionierten Justizbediensteten hatte die Daten direkt aus dem elektronischen Verfahrensregister der Justiz abgefragt. Der Rest verkaufte Daten, die ihnen aus der Aktenbearbeitung bekannt waren, gab die Korruptionsstaatsanwaltschaft weiters bekannt.

Bei zehn weiteren Verdächtigen bereits verjährt

Über die Anklage wird ein unabhängiges Schöffengericht entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Den Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Insgesamt waren 23 Justizbedienstete im Visier, in zehn Fällen musste das Verfahren unter anderem wegen Verjährung eingestellt werden.

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