ÖBB-Gutscheine statt Rückzahlung nicht immer zulässig
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Wenn bei den ÖBB etwas schiefgeht, bekommen Kunden in der Regel Gutscheine. Diese Gutscheine müssen allerdings nur dann akzeptiert werden, wenn es sich um eine Kulanzregelung handelt.
Hat ein ÖBB-Kunde hingegen einen Rechtsanspruch auf die Erstattung von Kosten, für eine nicht genutzte Fahrkarte zum Beispiel, so hat er auch einen Anspruch auf Bargeld. Bei den ÖBB ist die Durchsetzung dieses Anspruchs allerdings nicht immer leicht möglich.
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