Nationalrat: Schönheitsoperationen erst ab 16

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Die Politik will Schönheitsoperationen einbremsen. Der Nationalrat (NR) hat heute einstimmig eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die einschlägige OPs bis zum vollendeten 16. Lebensjahr untersagt.

Bis 18 müssen die Erziehungsberechtigten bei solchen Eingriffen die Einwilligung geben und es muss eine psychologische Beratung durchgeführt werden. Zudem dürfen die Operationen nur noch von einschlägig ausgebildeten Medizinern durchgeführt werden. Aggressive Werbung - etwa mit Vorher/Nachher-Bildern und Titeln wie „Beauty Doc“ - wird untersagt.

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) zeigte sich über die einhellige Zustimmung zu der Neuregelung erfreut. Hervorgehoben wurde von ihm etwa, dass eine Wartefrist zwischen Einwilligung und Operation eingezogen wird. So bleibe genug Zeit, zu überlegen, ob man einen entsprechenden Eingriff wirklich durchführen wolle.

Zustimmung zum „Schönheitsgesetz“ kam auch von den Freiheitlichen sowie vom BZÖ. Die Grünen kritisierten, dass der „berühmte Busen zur Matura“ weiter möglich sei. Denn maturiert werde mit 17 und da stehe der Weg für solch einen Eingriff schon wieder offen.